Weil der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Vereinbarung zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gekündigt hat und keine Einigung erzielt wurde, musste die Schiedsstelle entscheiden. Das Ergebnis steht fest – 10 Euro erhalten die Apotheken bis Jahresende für die Durchführung und Dokumentation der Grippeimpfung.
Seit Oktober 2022 kann in den Apotheken im Rahmen der Regelversorgung gegen Grippe geimpft werden. Pro Impfung hatte die Apotheke für die Durchführung und Dokumentation eine Vergütung in Höhe von 7,60 Euro erhalten. Für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial gab es 2,40 Euro, für die Beschaffung der Impfdosis 1 Euro. Zu wenig, befand der DAV und kündigte den Vertrag im vergangenen Herbst mit Wirkung zum 31. März.
Doch DAV und GKV konnten sich auf keinen Vertragspreis einigen, darum hat die Schiedsstelle am 22. April eine Entscheidung zur Vergütung der Grippeimpfungen in der Apotheke getroffen. Die Honorare gelten rückwirkend zum 1. Juli.
- Durchführung und Dokumentation
- bis 31. Dezember: 10 Euro
- ab 1. Januar 2025: 10,40 Euro
- Verwurfspauschale
- bis 31. März 2025: 1 Euro
- ab 1. April 2025: 0,30 Euro
Die Verwurfspauschale wird gesenkt, da ab der kommenden Impfsaison unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots auch Impfstoffe aus Einzelpackungen bezogen werden dürfen.
- Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen (Verbrauchsmaterialien): 0,40 Euro
Das Honorar kann ab der Impfsaison 2026/2027 in jährlichem Turnus neu verhandelt werden. Einigen sich die Vertragsparteien nicht, entscheidet die Schiedsstelle.
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