Seit Oktober wird gegen Grippe geimpft – auch in den Apotheken. Wie die 11 Euro, die Apotheken je durchgeführter Grippeimpfung abgerechnet werden, haben DAV und GKV-Spitzenverband im „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ festgelegt.
In der Apotheke sind nur Apotheker:innen zur Grippeimpfung berechtigt. Sie dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Influenza impfen. Vorausgesetzt, die Kolleg:innen sind dazu ärztlich geschult und die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wurde bestätigt und sie führen die Grippeschutzimpfung für eine öffentliche Apotheke, zu deren Personal sie gehören, durch.
Die Vergütung ist in § 5 „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ geregelt. Für jede durchgeführte Grippeschutzimpfung erhält die Apotheke für die Durchführung und Dokumentation eine Vergütung in Höhe von 7,60 Euro. Hinzu kommen 2,40 Euro für Nebenleistungen wie die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien. Hinzu kommt je Dosis 1 Euro für die Beschaffung des Impfstoffes. Die Beträge sind umsatzsteuerfrei.
So wird die Grippeimpfung in Apotheken abgerechnet
Gemäß § 6 des Vertrages wird die Vergütung für die Grippeschutzimpfungen 2022/23 über einen von der Apotheke erstellten Sonderbeleg abgerechnet. Und zwar unter Anwendung der in „Anhang 4 – Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e SGB V“ zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V unter Buchstabe A beschriebenen Übergangsregelung.
Abgerechnet werden soll pro Person, also für jede Schutzimpfung mit einem Sonderbeleg (Apothekenbeleg), und zwar spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistung erbracht wurde.
Grippeimpfungen 2022/23 werden per Sonder-PZN abgerechnet. Zum Einsatz kommt das Sonder-Kennzeichen (SOK) 17716926 für die Impfung selbst. Die Nebenleistungen werden per SOK 17716955 abgerechnet. Die Kosten für den Grippeimpfstoff und die Beschaffung werden ebenfalls per SOK in Rechnung gestellt.
Das sind die SOK für die einzelnen Grippeimpfstoffe
Impfstoff | SOK | PZN | Menge |
Influsplit Tetra 2022/23 | 17716984 | 17616337 | 10X0.5 ml |
Vaxigrip Tetra 2022/23 mit und ohne Kanüle | 17716990 | 17543733 und 17543710 | 10 Stück |
Efluelda 2022/2023 | 17717009 | 17543785 | 10 Stück |
FLUAD Tetra 2022/2023 mit und ohne Kanüle | 17717015 | 15255510 und 14162309 | 10X0.5 ml |
Flucelvax Tetra 2022/2023 mit und ohne Kanüle | 17717044 | 08795884 und 00168024 | 10X0.5 ml |
Afluria Tetra 2022/2023 | 17717050 | 17620988 | 10X0.5 ml |
Xanaflu Tetra 2022/23 mit Kanüle | 17717067 | 17893806 | 10X0.5 ml |
Influvac Tetra 2022/23 mit und ohne Kanüle | 17717073 | 17893798 und 17893781 | 10X0.5 ml |
Vaxigrip Tetra 2022/23 | 17717096 | 17543756 | 20 Stück |
Vaxigrip Tetra 2022/23 ohne Kanüle | 17717104 | 17543727 | 1 Stück |
Efluelda | 17717110 | 17543779 | 1 Stück |
Flucelvax Tetra 2022/23 | 17717127 | 00435063 | 0.5 ml |
Fluad Tetra 2022/23 mit Kanüle | 17717133 | 06331258 | 0.5 ml |
Influsplit Tetra 2022/23 | 17717156 | 17616320 | 1X0.5 ml |
Influvac Tetra 2022/23 | 17717162 | 17893775 | 0.5 ml |
Achtung: Wurden Privatversicherte oder Beihilfeempfänger:innen in der Apotheke geimpft, kann nicht nach § 300 SGB V abgerechnet werden. Laut Vertrag werde der DAV mit den entsprechenden Kostenträgern das Nähere zur Abrechnung vereinbaren.
„PKV-Versicherte müssen die Grippeschutzimpfung (entsprechend der Vergütung von GKV-Versicherten) in der Apotheke selbst zahlen und erhalten den taxierten Sonderbeleg zum Einreichen bei ihrer Versicherung“, informiert die Abda.
Das muss auf das Rezept
- Personalienfeld
- Krankenkasse/Kostenträger
- Versichertendaten (Name und Vorname des/der Versicherten, Adresse, Geburtsdatum)
- Kostenträgerkennung/Versichertennummer
- IK der Krankenkasse nach § 293 Absatz 1 SGB V
- Krankenversicherungsnummer (KVNR) laut Versichertenkarte
- Statusfeld
- die ersten 5 Zeichen Daten der eGK und Zeichen 6 und 7 Vertragskennzeichen Ziffer „81“
- Ausstellungsdatum und Leistungs-/Abgabedatum
- Tag der Leistungserbringung der Schutzimpfung
- Druckbereich
- Apotheken-IK
- Zuzahlung „0“
- Gesamt-Brutto
- Feld „Kennziffer“
- 1. Position: Impfleistung und Dokumentation Sonder-PZN: 17716926
- 2. Position: Nebenleistung Sonder-PZN: 17716955
- 3. Position: Impfstoff als Fertigspritze mit oder ohne Kanüle: Sonder-PZN siehe Tabelle
Die Abrechnung für Grippeimpfungen in der Apotheke der Saison 2023/2024 soll elektronisch erfolgen.
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