Grippeimpfstoff 2023/24: Efluelda ist Ü60 Pflicht
Ausnahmeregelung wird nicht verlängert: In der kommenden Grippesaison können Personen Ü60 nur noch mit einem Hochdosisimpfstoff – Efluelda (Sanofi) – gegen Influenza geimpft werden.
2021 hat die Ständige Impfkommission (Stiko) für die Generation Ü60 erstmals einen Hochdosisimpfstoff gegen Influenza empfohlen. Doch weil Efluelda derzeit hierzulande der einzige zugelassene Hochdosis-Influenzaimpfstoff ist, fürchteten Apotheken Engpässe.
Efluelda ist ein tetravalenter Grippeimpfstoff, der die vierfache Antigenmenge des standardisierten Impfstoffes gegen Influenza enthält. Das Vakzin wurde speziell entwickelt, um älteren Menschen einen verbesserten Impfschutz zu bieten. Weil im Alter das Immunsystem schwächer wird, besteht für Ältere ein höheres Risiko für schwerwiegende Komplikationen wie Pneumonien, Herzinsuffizienz und Schlaganfälle durch eine Influenza-Infektion.
Grippeimpfstoff Efluelda in der kommenden Saison für Ü60 Pflicht
Das BMG reagierte mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ und bot die Möglichkeit, älteren Personen alle inaktivierten, quadrivalenten Grippeimpfstoffe zu verimpfen und von den Krankenkassen zu erstatten. Allerdings ist die Verordnung bis zum 31. März 2023 befristet.
In der Grippesaison 2023/24 ist das nicht mehr möglich. „Es wird keine erneute Verlängerung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern in der Grippesaison 2023/2024 geben“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Die Gründe sind einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu entnehmen. „Die erneute Verlängerung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern in der Grippesaison 2023/2024 wurde geprüft und im Ergebnis abgelehnt. Hierfür sprachen der Ausnahmecharakter der Verordnung, die bereits erfolgte Verlängerung, der zwischenzeitlich eingetretene Zeitablauf nach Empfehlung des Hochdosis-Impfstoffs durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und deren Übernahme in die G-BA-Schutzimpfungsrichtlinie sowie die nach zwei Jahren erfolgte Markt- und Produktionsanpassung.“
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