Good to know: Einsparziel Importarzneimittel
Nicht nur Rabattverträge, sondern auch das Einsparziel bei Importarzneimitteln müssen PTA bei der Rezeptbelieferung im Blick haben. Aber wie hoch ist das Einsparziel eigentlich und wann ist ein Importarzneimittel preisgünstig?
Bevor wir starten, klären wir, welche Fertigarzneimittel zum importrelevanten Markt gehören. Das sind alle Arzneimittel, für die es Importe, aber keine Generika gibt, Fertigarzneimittel im Parallelvertrieb (Mehrfachvertrieb), der Substitutionsausschlussliste und namentlich verordnete. § 13 Rahmenvertrag regelt die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel. In Absatz 5 ist auch das Einsparziel in Höhe von 2 Prozent verankert. „Das Einsparziel wird auf 2 von Hundert festgesetzt und berechnet sich als Quotient der Summe der Einsparungen nach Absatz 4 über den theoretischen Umsatz nach Absatz 3.“ Aha, wirklich schlauer ist jetzt wohl niemand. Hier die Aufklärung:
Zur Berechnung des Einsparziels wird der theoretische Umsatz im importrelevanten Markt berechnet und zwar so, als wäre das Referenzarzneimittel abgegeben worden. Grundlage für die Berechnung ist der Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte. Die Summe der Umsätze dieser Abgaben eines Kalenderquartals (drei Monate) ergibt schließlich den theoretischen Umsatz. Mit der Änderung werden auch Arzneimittel im Mehrfachvertrieb berücksichtigt.
Die Einsparung selbst ergibt sich schließlich aus der Differenz, aus dem Umsatz für das abgegebene preisgünstige Importarzneimittel und dem Umsatz für das jeweilige Referenzarzneimittel – gesetzliche Rabatte abgezogen. Aufsummiert ergibt sich über alle Abgaben von drei Monaten die Summe der Einsparungen durch die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel.
Was aber ist nun ein preisgünstiger Import? Auch hier liefert der Rahmenvertrag die Antwort, und zwar in § 2 „Definitionen“ Absatz 8. Demnach sind preisgünstige Importarzneimittel im Sinne des Rahmenvertrages jene Präparate, die für das Einsparziel nach § 13 relevant sind, wenn bei identischer Packungsgröße der für die Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte niedriger ist als der Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte. Dabei gilt:
- Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte bis einschließlich 100 Euro mindestens 15 Prozent niedriger,
- Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte von über 100 Euro bis einschließlich 300 Euro mindestens 15 Euro niedriger,
- Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte über 300 Euro mindestens 5 Prozent niedriger.
Ein Import gilt als unwirtschaftlich, wenn der Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte über dem Preis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte liegt.
Wird das Einsparziel in einem Kalenderquartal nicht erreicht, droht ein Malus. Dann vermindert sich die Rechnungsforderung für den letzten Abrechnungsmonat des Kalenderquartals um die Differenz zwischen dem festgelegten Einsparziel und der tatsächlich erzielten Einsparung. Hat die Apotheke das Einsparziel übertroffen, wird die Summe in Form eines Einsparguthabens gutgeschrieben. Das Einsparguthaben ist nicht auszahlungsfähig.
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