Gendern beim Pflichttext: „Fragen Sie in Ihrer Apotheke“
In der Medikamentenwerbung soll der vorgeschriebene Warntext geändert werden, der auf weitere Nachfragemöglichkeiten hinweist. Künftig solle der Satz lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Bisher lautet die Formulierung: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.
Der Warnhinweis sei seit Jahren wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, wird im Entwurf erläutert. „Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.“ Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus.
Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben. Laut Heilmittelwerbegesetz muss der Hinweis bei Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.
Übrigens: Angelini Pharma ist schon Anfang 2021 einen Schritt vorausgegangen und gendert den Pflichtext bei seinen Arzneimitteln.
Mehr aus dieser Kategorie
Abgeltung Pflicht: Kein Verzichten auf Mindesturlaub
Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich vorgeschrieben. So regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unter anderem ein Mindestmaß an Erholungsurlaub, das …
Nicht einmal jeder Zweite bekommt Urlaubsgeld
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Für viele Beschäftigte steht in den nächsten Wochen Erholung auf dem Plan. Dabei ist der Wunsch nach …
Gehalt: Nur jede/r Dritte gerecht bezahlt
„Weniger ist mehr“ – Geht es um das Gehalt, gilt diese Faustregel meist nicht. Stattdessen gehen viele Beschäftigte eher den …