Geld statt Treue: Jobwechsel wegen Abfindung?
PTA sind „ihrer“ Apotheke meist jahrelang treu. Dennoch spielen viele Kolleg:innen früher oder später mit dem Gedanken, eine neue Herausforderung zu wagen. Ist dabei eine Abfindung in Aussicht, würde jede/r Zweite einen Jobwechsel vornehmen.
Flexiblere Arbeitszeiten, mehr Urlaub, bessere Aufstiegsmöglichkeiten oder spannendere Aufgaben: Es gibt viele Gründe für die Suche nach einem neuen Job. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch finanzielle Anreize. Stichwort höheres Gehalt. Doch damit nicht genug. Denn winkt beim Jobwechsel eine Abfindung, ist dies für die Hälfte der Beschäftigten eine zusätzliche Motivation.
„Die Aussicht auf eine Abfindung beeinflusst die Jobwechselentscheidung vieler Beschäftigter maßgeblich“ – das ist das Ergebnis des aktuellen Jobwechsel-Kompass‘. Dafür befragt das Marktforschungsinstitut bilendi im Auftrag der Königsteiner Gruppe und der Online-Jobbörse stellenanzeigen.de regelmäßig mehr 1.000 Beschäftigte zu ihren beruflichen Zukunftsaussichten sowie ihrer Wechselbereitschaft.
Für 51 Prozent der Befragten würde eine Abfindung demnach die Wechselentscheidung beschleunigen. Rund vier von zehn Angestellten würden im Kündigungsgespräch auch aktiv danach fragen.
Jobwechsel: Wissen über Abfindung lückenhaft
Zur Erinnerung: Eine Abfindung wird in der Regel nur nach einer Kündigung durch den/die Chef:in gezahlt, und zwar, damit kein Rechtsstreit entsteht. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn dieser im Tarifvertrag festgelegt ist, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) informiert.
Doch dies ist einem Großteil der Beschäftigten nicht bekannt. Rund zwei Drittel fühlen sich der Umfrage zufolge nicht ausreichend über das Thema beziehungsweise die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen informiert. Kein Wunder, dass die Aussicht auf eine Abfindung als eher unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Nur rund jede/r Vierte rechnet wirklich mit einer Abfindung durch den/die aktuelle/n Arbeitgeber:in.
Wie hoch die Abfindung ausfällt, richtet sich sowohl nach der Betriebszugehörigkeit als auch nach dem jeweiligen Gehalt. Als Richtwert gilt ein halber Monatslohn. Der Betrag muss allerdings voll versteuert werden.
Die generelle Bereitschaft für einen Jobwechsel ist unabhängig von der Aussicht auf eine Abfindung weiterhin hoch. Demnach ist knapp ein Drittel der Befragten für einen neuen Arbeitsplatz offen. Und das, obwohl fast 70 Prozent mit dem/der derzeitigen Arbeitgeber:in zufrieden sind. Rund sechs von zehn Beschäftigten schätzen ihre Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt dabei als gut oder sehr gut ein. Stichwort Fachkräftemangel.
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