Gefahrstoffunfall in der Apotheke: Was ist zu tun?
Der Umgang mit Gefahrstoffen gehört für PTA und andere Apothekenangestellte zum Arbeitsalltag dazu. Dass dabei besondere Vorsicht geboten ist, ist klar. Doch was gilt, wenn es trotzdem zu einem Gefahrstoffunfall in der Apotheke kommt?
Notfallsituationen wie ein/e Kund:in mit Kreislaufkollaps oder ein/e Kolleg:in, der/die von der Leiter stürzt, stehen in der Apotheke zwar nicht an der Tagesordnung, lassen sich aber nicht immer verhindern und sind schnell passiert. Hier kommen die Ersthelfer:innen ins Spiel, die im Ernstfall die Verantwortung übernehmen. Besonders ernst wird es jedoch, wenn es zu einem Gefahrstoffunfall in der Apotheke kommt, beispielsweise weil ein Gefäß nicht richtig verschlossen war oder beschädigt wurde. Denn dies bringt mitunter auch weitere Personen in Gefahr. Was dann zu tun ist, verraten wir dir.
Wie Gefahrstoffe in der Apotheke zu kennzeichnen sind, erfährst du hier.
Gefahrstoffunfall: Das ist wichtig
Kommt es zu einem Gefahrstoffunfall in der Apotheke, muss die Apothekenleitung darüber informiert werden. Denn Arbeitgebende stehen in der Pflicht, im Ernstfall „Maßnahmen zu ergreifen, um
- betroffene Beschäftigte über die durch das Ereignis hervorgerufene Gefahrensituation im Betrieb zu informieren,
- die Auswirkungen des Ereignisses zu mindern und
- wieder einen normalen Betriebsablauf herbeizuführen“, heißt es § 13 Gefahrstoffverordnung.
Ähnlich wie bei einem Brand gilt dabei: Sicherheit geht vor. Das bedeutet, oberstes Gebot ist es, alle Anwesenden – Kolleg:innen sowie Kund:innen – zu informieren und außer Gefahr zu bringen. Denn im Gefahrenbereich dürfen nur Personen verbleiben, die entsprechend geschult und ausgerüstet sind, um diesen zu sichern und abzusperren. Außerdem sollte umgehend die Feuerwehr kontaktiert werden, die unter Umständen noch Gefahrstoffexpert:innen sowie die Polizei hinzuzieht.
Die Rettungskräfte sollten außerdem mit den entsprechenden Sicherheitsinformationen zum jeweiligen Stoff versorgt werden, damit eventuell auch weitere im Gebäude ansässige Personen benachrichtigt und in Sicherheit gebracht werden können. Um eine schnelle Ausbreitung des Stoffes zu verhindern, sollten Klima- und Lüftungsgeräte, Ventilatoren und Co. abgeschaltet sowie Fenster und Türen geschlossen gehalten werden.
Achtung: Ob anwesende Personen die Apotheke verlassen dürfen oder sich drinnen an einen sicheren Ort begeben müssen, ist mit den zuständigen Einsatzkräften abzustimmen.
Zudem müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen festgelegt sein, die bei einem Gefahrstoffunfall zur ersten Hilfe ergriffen werden sollten, beispielsweise im Hinblick auf Evakuierung, Hilfs- und Eindämmungsmaßnahmen. Sind Beschäftigte beispielsweise mit dem Gefahrstoff in Kontakt gekommen, ist entscheidend, dass der/die Betroffene die kontaminierte Kleidung unverzüglich auszieht und sich bei Haut- und/oder Augenkontakt zudem in eine Notdusche begibt, um Körper und Augen entsprechend zu reinigen.
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