Freie Tage „verkaufen“: Tausche Urlaub gegen mehr Geld?
Mehr Geld statt freier Zeit? PTA können auch abseits von Tariferhöhungen oder Sonderzahlungen für mehr Geld im Portemonnaie sorgen, beispielsweise, wenn sie freie Tage „verkaufen“. Was du dazu wissen solltest, erfährst du von uns.
PTA haben nach Bundesrahmentarifvertrag Anspruch auf 34 Tage Urlaub pro Jahr (33 in Nordrhein). Doch einige Kolleg:innen hätten stattdessen lieber mehr Geld auf dem Konto – vor allem angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten. Aber lässt sich Urlaub gegen mehr Geld eintauschen; können PTA freie Tage also „verkaufen“?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Dennoch ist es generell möglich, auf Urlaubstage zu verzichten und diese stattdessen in Form von einem entsprechend höheren Gehalt zu nutzen, informiert die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. Doch um freie Tage zu „verkaufen“, muss der/die Chef:in zustimmen. Sind sich PTA und Apothekenleitung einig darüber, muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die die Bedingungen für die Regelung festhält.
Achtung: Das gesetzliche Mindestmaß an Urlaubstagen darf nicht unterschritten werden. Im Arbeitsvertrag sollte daher eine klare Trennung zwischen den vorgeschriebenen Urlaubstagen und den zusätzlich gewährten Tagen ersichtlich sein. Nur bei letzteren ist ein Verzicht möglich.
Freie Tage „verkaufen“: So wird umgerechnet
Wie viel mehr Geld PTA zusteht, wenn sie ihre freien Tage „verkaufen“, richtet sich nach dem jeweiligen Urlaubsentgelt. Dieses wird gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz anhand des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen ermittelt. Zuschläge für Überstunden bleiben dabei unberücksichtigt und bei einer Verdiensterhöhung innerhalb des Zeitraums wird der höhere Betrag genutzt. Um das konkrete Urlaubsentgelt zu ermitteln, wird mithilfe des durchschnittlichen Gehalts der letzten 13 Wochen der Tagesverdienst ermittelt (Gehalt der letzten 13 Wochen / Arbeitstage * Urlaubstage).
Ein Beispiel: Erhalten PTA im fünften Berufsjahr nach BRTV in Vollzeit 2.538 Euro im Monat, sind dies rund 8.248 Euro für 13 Wochen (= 634,50 Euro pro Woche). Bei einer Sechs-Tage-Woche kommen dabei im Schnitt 78 Arbeitstage zusammen (Feiertage und Krankheit bleiben unberücksichtigt). Für fünf Urlaubstage ergibt sich damit folgende Rechnung:
8.248 Euro / 78 Arbeitstage * 5 Urlaubstage = 528,72 Euro.
Wollen PTA also auf fünf Urlaubstage verzichten, erhalten sie dafür 528,72 Euro, die zum Gehalt dazugerechnet werden – das entspricht rund 44 Euro im Monat. Der Betrag muss allerdings wie das reguläre Gehalt versteuert werden.
Tipp: Ist für die Zeit des Urlaubs eine geringere Vergütung als während der regulären Arbeitstage vorgesehen, ist dies ungültig.
Dabei kann je nach Arbeitgeber:in neben einem 1-zu-1-Tausch, also einer exakten Umrechnung der Urlaubstage in Lohn, unter Umständen auch eine zusätzliche Prämie ausgehandelt werden, wenn auf eine bestimmte Anzahl an Tagen verzichtet wird. So kann beispielsweise eine prozentuale Steigerung des Gehalts für das jeweilige Jahr vereinbart werden. Schließlich herrscht in den Apotheken derzeit Personalmangel, sodass jede/r Angestellte gebraucht wird.
Andersherum können sich PTA bei Bedarf auch weitere Urlaubstage dazukaufen – indem sie im Gegenzug Gehaltseinbußen hinnehmen.
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