Regelmäßige Erholung ist unverzichtbar. Vor allem, wenn der Trubel in der Apotheke gerade besonders an deinen Nerven zehrt, ist eine kleine Auszeit immer willkommen. Doch ist der Jahresurlaub bereits aufgebraucht, kannst du davon nur träumen. Ganz abschreiben musst du die Auszeit aber nicht, denn wir verraten dir, was du in Sachen unbezahlter Urlaub wissen solltest.
Wohl jede/r kennt es: Kaum ist der letzte Tag des Jahresurlaubs verplant, könntest du direkt noch ein paar mehr freie Tage gebrauchen, beispielsweise weil spontan ein Umzug ansteht oder du dir vor dem Jahresendspurt noch einmal eine Verschnaufpause wünschst. Ist das Polster an Urlaubstagen aufgebraucht, hast du jedoch schlechte Karten. Die gute Nachricht: Einfach durchquälen musst du dich nicht. Denn dir bleibt immer noch die Option, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dabei musst du allerdings einige Punkte beachten.
Das Wichtigste vorab: Unbezahlter Urlaub bedeutet, dass du für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt bist und im Gegenzug für diese Zeit keinen Lohn bekommst. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in lassen also ihre sogenannten Hauptleistungspflichten ruhen. Dagegen bleiben Nebenleistungspflichten wie ein Wettbewerbsverbot bestehen. Das heißt, du darfst während deiner unbezahlten Freizeit zum Beispiel nicht für eine andere Apotheke tätig sein. Auch der Kündigungsschutz beziehungsweise die Kündigungsfristen gelten weiterhin.
Einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es generell nicht. Hier lohnt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. Doch egal, ob die Möglichkeit darin festgeschrieben ist oder nicht, an einem Gespräch mit dem/der Chef:in führt kein Weg vorbei. Denn er/sie muss in jedem Fall zustimmen. Zwar spart er/sie für deine extra freien Tage das Gehalt, deine Abwesenheit in der Apotheke muss jedoch trotzdem abgefedert werden. Ohne das GO von der/dem Arbeitgeber:in geht in Sachen unbezahlter Urlaub also nichts. Dieses sollte außerdem schriftlich festgehalten werden.
Wichtig: Nimmst du unbezahlten Urlaub, verringert sich dadurch dein Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung. Je länger dieser dauert, desto mehr wird abgezogen. Gleiches gilt in puncto Rentenansprüche, denn diese berechnen sich aus der Vergütung. Bekommst du längere Zeit kein Gehalt, wirkt sich das entsprechend negativ aus. Und auch der Anspruch auf Erholungsurlaub kann sich je nach Dauer des unbezahlten Urlaubs verringern.
Planst du eine längere Auszeit von der Apotheke, also ein Sabbatical, musst du mit deinem/deiner Arbeitgeber:in klären, ob dieses als unbezahlter Urlaub gilt oder ihr eine andere Regelung dafür finden müsst.
In puncto Versicherungsschutz musst du keine Abstriche machen – zumindest nicht sofort. Wie die Techniker Krankenkasse informiert, bleiben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen während des ersten Monats ihres unbezahlten Urlaubs weiterhin regulär abgesichert. Erst bei einer längeren Abwesenheit wird ein anderweitiger Versicherungsschutz notwendig. Denn dann wirst du auch von der/dem Arbeitgeber:in von der Sozialversicherung abgemeldet und giltst nicht mehr als Angestellte/r.
Übrigens: Beantragst du spontan unbezahlten Urlaub, weil du dich in einer Notsituation befindest, beispielsweise nach einem Wohnungsbrand oder ähnlichem, darf der/die Chef:in in der Regel nicht ablehnen.
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