„fragwürdige Taktik“: IKK setzt auf Einzelverträge
Zum 30. Juni wurde der Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen dem DAV und der IKK classic gekündigt. Die Vertragsparteien konnten keine Einigung in puncto Konditionen erzielen. Die Kasse gibt dennoch nicht auf und setzt unter anderem auf Einzelverträge. Apotheken, die „eine automatisch versendete E-Mail der IKK classic“ erhalten, sollten genau hinsehen und achtsam sein.
Nicht alle Apotheken können Versicherte der IKK classic mit apothekenüblichen Hilfsmitteln versorgen. Denn erst hatte der DAV zum 31. Dezember 2023 den Hilfsmittelversorgungsvertrag gekündigt. Um den Verhandlungszeitraum zu verlängern und keine Versorgungslücke entstehen zu lassen, hatten sich die Vertragsparteien auf eine Weitergeltungsvereinbarung verständigt. Doch die Verhandlungen scheiterten und die Kasse beendete schließlich die Weitergeltungsvereinbarung.
Die Leidtragenden sind die Versicherten – rund 65.000 Personen waren zu Beginn betroffen. Weil einige beispielsweise den Versorger wechselten oder Apotheken den Einzelverträgen beigetreten sind, nahm die Zahl der Betroffenen ab. Zudem konnte die Kasse mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) einen Vertragsabschluss erzielen.
Doch noch längst versorgen nicht alle Apotheken. Das soll sich ändern – wenn es nach der Kasse geht, was den Druck bei den Kolleg:innen erhöht. „IKK classic versucht mit fragwürdiger Taktik Einzelbeitritte“, warnt ein Apothekerverband. Die Kolleg:innen, die entsprechende E-Mails erhalten, sollen aufmerksam sein. Denn es werde suggeriert, dass dem neuen Hilfsmittelvertrag durch ein paar Klicks im System „einfach beigetreten“ werden könne. Dabei sei der Vertragsabschluss kein formaler Routineakt.
„Was hier passiert, ist ein gezielter Versuch, die Berufspolitik auszuhebeln, wirtschaftlich fragwürdige Konditionen durchzusetzen und die Apothekenlandschaft zu spalten“, findet der Verband klare Worte. Das Vorgehen der IKK classic ist aus Sicht des Verbandes inakzeptabel, schädlich für die Versorgung und für die Zukunft der Apotheken.
Der angebotene Vertrag wurde nicht mit dem DAV verhandelt, lautet die Warnung. Zudem sei die Vergütung nicht kostendeckend und der bürokratische Aufwand bleibe unverändert hoch. „Es fehlt jegliche vertragliche Fairness und Augenhöhe.“
Zwar sei klar, dass jede Apotheke für sich selbst entscheide, ob sie das Vertragsangebot der IKK classic annehme, doch gelte es zu bedenken, dass ein vorschneller Beitritt aus Unkenntnis oder Verunsicherung wirtschaftliche Folge haben kann.
Mehr aus dieser Kategorie
Paracetamol-Zäpfchen: Festbetrag beachten
Zum 1. August wird bei Paracetamol-Zäpfchen von Ratiopharm in drei Stärken die Festbetragsaufhebung eingestellt. Grundlage ist ein Beschluss des GKV-Spitzenverbandes, …
Ab 1. August: 12 Monate Beanstandungsfrist bei der AOK
Zum neuen Monat tritt die Neufassung der §§ 13 bis 18 im Arzneimittelversorgungsvertrag mit der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg …
Notfallmedikament: Versorgungsmangel bei ASS i.v.
Bei Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln zur intravenösen Anwendung besteht ein Versorgungsmangel. Diesen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit fehlt ein …