Auch der schönste Urlaub ist irgendwann leider vorbei. Die gute Nachricht: Du siehst deine Lieblingskolleg:innen wieder. Doch dann die Ernüchterung. Am Flughafen geht nichts. Den Dienst in der Apotheke am nächsten Tag kannst du damit vergessen. Und das gibt Ärger, oder? Was gilt, wenn PTA zu spät aus dem Urlaub kommen, verraten wir dir hier.
So viel vorweg: Was für den täglichen Arbeitsweg gilt, greift auch für die Rückkehr aus dem Urlaub: Arbeitnehmende tragen das Wegerisiko. Es liegt also generell an dir, sicherzustellen, dass du nach deinen freien Tagen rechtzeitig wieder in der Apotheke sein kannst. Doch nicht immer liegt das in deiner Hand. Stichwort Flugausfall.
Der erste Schritt ist dann, den/die Chef:in zu informieren. „Sitzt ein Arbeitnehmer aufgrund der Flugausfälle zum Beispiel an seinem Urlaubsort fest und kann deshalb nicht rechtzeitig an seiner Arbeitsstelle sein, sollte er sich so schnell wie möglich bei seinem Arbeitgeber melden, um mitzuteilen, dass er die Arbeit wegen des Flugausfalls nicht aufnehmen kann“, heißt es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Aber drohen Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn sie zu spät aus dem Urlaub zurückkommen?
Auf die „Schuldfrage“ kommt es an
Die klare Antwort: Es kommt darauf an. Ist ein Flugausfall oder ein Streik des Flughafenpersonals der Grund, so liegt dies nicht in deinem Verschulden. Immerhin hast du keinen Einfluss darauf. Es handelt sich um eine „nicht zu vertretenden Unmöglichkeit“. In diesem Fall droht dir auch keine Abmahnung oder gar Kündigung – solange du den/die Chef:in informierst und nicht unentschuldigt fehlst. Gleiches gilt, wenn der Flieger mehrere Stunden verspätet startet und du daher noch eine zusätzliche Nacht im Hotel einschieben musst, sodass du am nächsten Morgen nicht zur Arbeit erscheinen kannst.
Doch jetzt wird es knifflig: Verpasst du deinen Flug, weil du die Reisezeiten zu knapp geplant oder noch etwas vergessen hattest, trägst du die Verantwortung dafür. Je nachdem, ob du dir bereits früher etwas hast zu Schulden kommen lassen, kann eine Abmahnung drohen.
Zu spät aus dem Urlaub: Was gilt bei Vergütung und Arbeitszeit?
Die schlechte Nachricht: In der Regel hast du keinen Anspruch auf Vergütung, wenn du zu spät aus dem Urlaub zurückkommst. Denn die Apothekenleitung kann deine Arbeitsleistung aufgrund deiner Abwesenheit nicht nutzen. Ausnahmen sind laut § 616 Bürgerliches Gesetzbuch nur möglich, wenn es sich um „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ handelt und die Gründe dafür nicht bei dem/der Arbeitnehmer:in liegen. Um Gehaltseinbußen zu vermeiden, musst du entweder in den sauren Apfel beißen und einfach noch ein paar Urlaubstage opfern. Oder du kannst versuchen, mit dem/der Chef:in zu vereinbaren, einige Überstunden abzubummeln beziehungsweise die versäumte Zeit als Minusstunden zu notieren, die du dann nacharbeitest.
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