Finanzkommission: Homöopathie als Satzungsleistung streichen
Homöopathie soll von den Satzungsleistungen ausgeschlossen werden. So lautet die Empfehlung der Finanzkommission. Bei den Kassen könnten ab 2027 rund 40 Millionen Euro eingespart werden.
„Homöopathische Leistungen werden trotz des bekannten fehlenden medizinischen Nutzens zum Teil über die GKV erstattet“, so die Finanzkommission, die deren vollständige Streichung der Erstattung empfiehlt. Denn die Leistungen der GKV unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Demnach müssen diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In diesem Zusammenhang wird immer wieder über homöopathische Leistungen diskutiert – auch wenn diese nur freiwillige Satzungsleistung sind. „Es gibt bisher keine wissenschaftlich belastbare Evidenz, die zeigt, dass der Effekt durch diese Behandlungsmittel über einen Placebo-Effekt hinausgeht“, heißt es im Bericht der Finanzkommission.
„Eine Aufhebung von homöopathischen Leistungen wird seit vielen Jahren von verschiedener Stelle gefordert, scheiterte letztlich aber am politischen Entscheidungswillen.“ Die Ärzteschaft habe bereits einen ersten Schritt getan und die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie in den meisten Kammerbereichen gestrichen.
Die Kommission empfiehlt die Streichung der Kostenübernahme für homöopathische Leistungen sowie aller weiteren Leistungen, die mit diesem Bereich zusammenhängen wie beispielsweise die homöopathische Anamnese. „Der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht auf Kosten des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 Absatz 1 SGB V ausgetragen werden.“ Zudem sollen laut Empfehlung der Finanzkommission grundsätzlich nur Leistungen mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen von der GKV erstatten werden – sowohl als Regel-, als auch Satzungs- und Ermessensleistungen. Leistungen mit fehlender Evidenz und ausbleibendem therapeutischen Nutzen sollten nicht von der GKV bezahlt werden. Homöopathie gelte als Beispiel einer Leistung ohne Nutzennachweis, die jährlich Kosten in zweistelliger Millionenhöhe verursache.
Mehr aus dieser Kategorie
Vertretung nicht geklärt: Abmahnung wegen Krankmeldung?
Generell gilt: Wer sich bei der Arbeit krankmeldet, sollte die W-Fragen im Blick behalten. Während die Diagnose zwar Privatsache bleiben …
Aus für Bonpflicht: QR-Code statt Papierbon?
Schon seit der Einführung der Bonpflicht wird immer wieder darüber diskutiert, diese wieder abzuschaffen. Nun soll das im Koalitionsvertrag zwischen …
Lohnabzug wegen Minusstunden: Was gilt?
Weist das Arbeitszeitkonto von Beschäftigten Minusstunden auf, ist in der Regel Nacharbeiten angesagt, andernfalls können Gehaltseinbußen drohen, oder? Ob ein …









