Fertigarzneimittel statt Rezepturen? – Rücksprache unerlässlich
Der aktuell geltende vertragslose Zustand bezüglich der Hilfstaxe schürt Ängste über eventuelle Retaxationen, die die Apotheken in Zukunft ereilen könnten. Durch die Verwendung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sind Rezepturen nun deutlich teurer. Eine Lösung wäre die Abgabe von Fertigarzneimitteln statt Rezepturen. Ist das so einfach möglich?
Der eigenmächtige Austausch einer Rezeptur gegen ein Fertigarzneimittel ist nicht möglich. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schreibt in § 7, Absatz 1, Satz 1 und 2 vor:
„Wird ein Arzneimittel auf Grund einer Verschreibung […], hergestellt, muss es der Verschreibung entsprechen. Andere als in der Verschreibung genannten Ausgangsstoffe dürfen ohne Zustimmung des Verschreibenden nicht verwendet werden.“
Zudem werden Rezepturen häufig deshalb hergestellt, weil es kein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel gibt, welches bereits im Handel ist. In manchen Fällen wünschen sich der Arzt oder die Ärztin, welche die Rezeptur verordneten, auch eine andere Grundlage oder Darreichungsform.
Informieren der Arztpraxis und Verordnung von Fertigarzneimitteln statt Rezepturen
Eine gute Lösung ist der Weg der offenen Kommunikation. Die Arztpraxen wissen häufig nicht, dass es derzeit Probleme mit der Abrechnung patientenindividueller Rezepturen gibt. So kann es für Apotheken sinnvoll sein, wenn sie mit den Arztpraxen in der näheren Umgebung über die derzeit vorherrschende Problematik sprechen und einen gemeinsamen Weg finden. Die beste Variante ist das Verordnen von Fertigarzneimitteln. Im Idealfall handelt es sich dabei um verordnungsfähige Produkte mit dem identischen Wirkstoff, wie er auch in der Rezeptur verarbeitet worden wäre.
Wenn Patient:innen Rezepte in der Apotheke abgeben, auf denen eine Rezeptur verordnet ist, ist es sinnvoll direkt nach Alternativen zu schauen, um diese auch bei der telefonischen Rücksprache mit der Arztpraxis unterbreiten zu können. Wenn der Arzt oder die Ärztin dem Austausch zustimmt, ist es zwingend notwendig, dass das Rezept geändert wird. Die genaue Erläuterung der eventuell geänderten Anwendung wird den Patient:innen bei der Beratung mitgeteilt und bestenfalls auch auf der Umverpackung fixiert.
Patient:innen mit Unverträglichkeiten können nicht einfach umgestellt werden
Teilweise gestaltet sich ein Austausch allerdings wegen vorkommender Unverträglichkeiten bei den Patient:innen schwierig und die Herstellung einer Rezeptur ist aufgrund dessen angezeigt. In diesen Fällen wird sich nicht immer ein passendes Fertigarzneimittel finden lassen. Die Herstellung der Rezeptur wird dann wie verordnet durchgeführt und mittels Preisberechnung laut AMPreisV bei der Krankenkasse abgerechnet.
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