Fernstudium plus Apotheke: Müssen Arbeitgebende informiert werden?
PTA und dann? Diese Frage stellen sich einige Kolleg:innen, denn das Ende der Karriereleiter scheint als PTA schnell erreicht. Die gute Nachricht – ein Fernstudium neben der Apotheke kann dir neue Perspektiven und Möglichkeiten liefern. Hast du dich für einen Studiengang entschieden, stellt sich die Frage, ob du deine/n Chef:in einweihen musst.
Die Arbeit in der Apotheke ist alles andere als langweilig, denn du weißt nie, was dich im Handverkauf erwartet und welche „Probleme“ du heute lösen wirst. Außerdem sind die Aufgaben von PTA vielseitig. Doch manchmal muss es eben eine neue Herausforderung sein, wie beispielsweise ein Nebenjob oder ein Fernstudium.
Angestellte können in ihrer Freizeit machen, was sie wollen, aber nur solange die Interessen der/des Apothekeninhaber:in unberührt bleiben. Will eine PTA in einer anderen Apotheke einen Nebenjob antreten oder nach/vor der Arbeit in der Apotheke zusätzlich in einer Bäckerei arbeiten, ist in der Regel die Zustimmung des/der Chef:in einzuholen. Schließlich handelt es sich um eine Konkurrenztätigkeit beziehungsweise kann der Nebenjob die Flexibilität in puncto Arbeitszeit in der Apotheke beeinträchtigen. Grundsätzlich müssen Chef:innen der Haupttätigkeit einer Nebentätigkeit zustimmen, wenn die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch beide Tätigkeiten überschritten werden. Wie aber sieht es bei einem Studium neben der Apotheke aus?
Als erstes stellt sich die Frage, ob ein Fernstudium überhaupt als Nebentätigkeit angesehen werden kann. Fest steht: Ein Fernstudium ist kein Beschäftigungsverhältnis. Und weil Angestellte in ihrer Freizeit machen können, was sie wollen, ist das Fernstudium Privatsache – eine Erlaubnis benötigst du von deine/r Chef:in also nicht und eine Anzeigepflicht besteht auch nicht. Klingt einfach, ist es dann aber doch nicht, denn zwischen deinem Fernstudium und der Arbeit in der Apotheke sollte kein Interessenkonflikt bestehen. Das bedeutet: Die Doppelbelastung darf deine Arbeit nicht negativ beeinflussen. Sinkt deine Leistung in der Apotheke oder hängst du durch, weil du die ganze Nacht für eine Klausur gelernt hast, solltest du deiner/deinem Chef:in von deinem Fernstudium erzählen.
Ehrlich währt am längsten: Ist dein/e Chef:in in dein Fernstudium eingeweiht, kann dir dies Vorteile verschaffen. Ist deine Doppelbelastung bekannt, kann dir dies mehr Flexibilität in puncto Dienstplan und mehr Verständnis und Vertrauen ermöglichen. Auch eine finanzielle Unterstützung ist möglich, beispielsweise, wenn dein Studium für die Apotheke einen Mehrwert hat.
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