Falsche Überstundenforderung: Achtung, Kündigung
Werden Überstunden geleistet, sollten diese auch bezahlt werden – zumindest, wenn sie angeordnet sind. Doch die Realität sieht mitunter anders aus. Doch weil ein Angestellter mit einer falschen Überstundenforderung doppelt profitieren wollte, wurde er mit der Kündigung bestraft.
Überstunden gehören für viele Angestellte zum Alltag. So wurden allein im letzten Jahr hierzulande 1,2 Milliarden Überstunden geleistet. Während einige Beschäftigte sogar unbezahlte Mehrarbeit leisten, werden Überstunden in der Regel nicht nur regulär vergütet, sondern sogar mit einem Zuschlag versehen. Dieser soll nach den Plänen der Bundesregierung künftig sogar steuerfrei bleiben, um den Anreiz für Angestellte zu erhöhen.
Während auf einem Arbeitszeitkonto jede Minus- und Plusstunde erfasst wird, ist dies bei der sogenannten Vertrauensarbeitszeit mitunter schwieriger. Denn dabei zählt, ob und wie Angestellte ihre Arbeitszeit dokumentieren. Kommt es dabei zu Ungereimtheiten – auch hinsichtlich der Bezahlung –, können arbeitsrechtliche Konsequenzen die Folge sein, wie ein Urteil zeigt. Wegen einer falschen Überstundenforderung erhielt ein Angestellter zu Recht die Kündigung.
Der Fall
Von vorn. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung für einen Angestellten zu entscheiden. Dieser wurde entlassen, nachdem er eine falsche Überstundenforderung geltend machen wollte.
Genau hatte der Mann in einem vorherigen Verfahren von seinem Arbeitgeber die Ausbezahlung von 572 Überstunden verlangt, die zwischen Januar und August 2023 geleistet und handschriftlich auf Zetteln mit dem Vermerk “Ü” für Überstunden festgehalten wurden. Diese sollten mit dem regulären Stundenlohn von 16 Euro bezahlt werden. Das Problem: Der Arbeitgeber hatte sie bereits mit 15 Euro/Stunde abgegolten, allerdings „schwarz“. Der Grund: Dies war im Betrieb üblich, um den Angestellten die dafür anfallenden Steuern zu ersparen. Doch der Angestellte behauptete, das Geld nie erhalten zu haben und klagte. Trotz verschiedener Belege, die das Procedere nachweisen sollten, musste der Chef erneut rund 8.600 Euro zahlen.
Vertrauen nach falscher Überstundenforderung gestört
Im Anschluss folgte die verhaltensbedingte Kündigung wegen der falschen Überstundenforderung. Auch dagegen wehrte sich der Mann. Das Gericht entschied jedoch, dass die Entlassung zulässig war. Denn ihr lag die Lüge in der Überstundenfrage zugrunde, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber erheblich beschädigt habe. Dies konnte durch weitere Zeugenaussagen belegt werden.
Der Angestellte hatte demzufolge seine Rücksichtnahmepflicht, die in § 241 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt ist, verletzt. Sogar eine fristlose Kündigung wäre laut den Richter:innen in diesem Fall zulässig gewesen. Stattdessen erfolgte eine verhaltensbedingte Entlassung, bei der auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden konnte.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BMG plant vier neue pDL
Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sollen in den Apotheken an Bedeutung gewinnen. Darum plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Ausweitung der pDL …
Heimversorgung: Ärzte sollen Rezepte übermitteln dürfen
Für heimversorgende Apotheken sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) Erleichterungen vor. Zumindest zeitlich begrenzt. …
Urteil: Keine „Anti-Kater-Werbung“ für NEM
Wird Alkohol im Übermaß konsumiert, macht sich dies nicht nur während der Party in Form von Kontrollverlust und Co. bemerkbar, …