Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt. Dies soll die Anbietervielfalt erhöhen und Engpässen vorbeugen. Die Vorgabe haben die Ersatzkassen zum zweiten Mal in diesem Jahr berücksichtigt und für neun von 14 ausgeschriebenen Antibiotika europäische Zuschläge erteilt.
Antibiotika sind immer wieder von Lieferengpässen betroffen. Mit schweren Folgen. Um die Versorgung zu sichern, müssen die Kassen im Vergabeverfahren für Rabattverträge bei Antibiotika mindestens einen Zuschlag für Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion vorsehen – vorausgesetzt, es gibt ein entsprechendes Angebot. Die Ersatzkassen hatten bereits im Mai mit der ersten Antibiotika-Ausschreibung nach ALBVVG diese Vorgabe berücksichtigt und umgesetzt. „Eines der umsatzstärksten Antibiotika haben wir in der jetzigen Ausschreibung aus europäischer Produktion bezuschlagt“, so der stellvertretende TK-Vorstandvorsitzende Thomas Ballast. „Aber längst nicht für alle Lose wurde auch ein EU-Wirkstoff angeboten.”
9 von 14 europäische Zuschläge
In der zweiten Ausschreibung konnten mehr Zuschläge an Unternehmen mit europäischer Produktion erteilt werden. „Dieses Mal konnten wir für neun der 14 ausgeschriebenen antibiotischen Wirkstoffe europäische Zuschläge erteilen“, so Ballast.
Für Amoxicillin in festen Zubereitungen hat die Bietergemeinschaft Hexal von Barmer, TK, hkk, HEK, DAK und KKH den europäischen Zuschlag erhalten. Bei Azithromycin-Filmtabletten sind es die Bietergemeinschaft Teva/Ratiopharm und die Bietergemeinschaft Hexal für Barmer-, TK-, hkk- und HEK-Versicherte. Für Cefaclor hat die Bietergemeinschaft Aliud den Zuschlag von Barmer, TK, hkk, HEK, DAK und KKH erhalten. Für Ciprofloxacin und Levofloxacin sowie die Fixkombi Trimethoprim/Sulfamethoxazol in festen Darreichungsformen wurde kein europäischer Zuschlag vergeben. Die Begründung: „kein (wertbares) Angebot“.
Für jeden der 14 ausgeschriebenen antibiotischen Wirkstoffe konnte mindestens ein Zuschlag erteilt werden. Damit sind bereits 85 Prozent der Antibiotika, die derzeit über Ausschreibungsverfahren in Rabattverträgen der Ersatzkassen verankert sind, nach den neuen Vorgaben des ALBVVG ausgeschrieben und bezuschlagt. Die Ausschreibung fand im Mehrpartnermodell und unter Federführung der TK statt. Bei fast allen Losen konnten mindestens zwei Partner gewonnen werden.
Vorratshaltung
Auch die Hersteller sind in der Pflicht. Denn gemäß ALBVVG ist ein mehrmonatiges Vorratslager verpflichtend. „Diese verbindliche Bevorratung ist ein wichtiger Schritt für mehr Liefersicherheit“, so Ballast. Die ersten Rabattverträge mit dieser Pflicht sind im Juli 2024 gestartet. Trotzdem betreffe die Vorratshaltung nur einen Teil der Antibiotika: Denn viele der gerade für Kinder relevanten Antibiotikasäfte und -pulver stehen seit Inkrafttreten des ALBVVG auf der sogenannten Kinder-Arzneimittel-Liste. Für die darauf gelisteten Arzneimittel dürfen keine Rabattverträge mehr geschlossen werden, eine verpflichtende Lagerhaltung seitens der Hersteller fällt somit weg. „Hier besteht Nachbesserungsbedarf“, so Ballast.
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