Wird ein nichtverfügbares Arzneimittel ausgetauscht, bekommt die Apotheke 50 Cent plus Umsatzsteuer, und zwar für jeden Austausch. Zwar steht eine endgültige Lösung noch aus, aber auf eine Übergangslösung für die Lieferengpasspauschale haben sich DAV, Softwarehäuser, Rechenzentren und GKV-Spitzenverband geeinigt. Bis abgerechnet werden kann und die Übergangslösung für die Engpass-Prämie in der Warenwirtschaft funktioniert, können Apotheken die Rezepte „liegen lassen“.
Grundlage für die Engpass-Prämie ist § 3 Absatz 1a Arzneimittelpreisverordnung. Erfasst ist jeder Austausch aufgrund Nichtverfügbarkeit, stellen verschiedene Apothekerverbände klar. Zwar wurde für die Abrechnung das Sonderkennzeichen 17717446 vereinbart, doch zum Einsatz kommt es während der Übergangslösung noch nicht. Diese komme „bis auf Weiteres“ zum Einsatz und werde „zeitnah in den jeweiligen Warenwirtschaftssystemen zur Verfügung gestellt.“ Solange findet das bekannte Sonderkennzeichen mit dem zugehörigen Faktor Anwendung:
- Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 3: vier preisgünstigste Arzneimittel oder preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 4: Rabattarzneimittel und vier preisgünstigste Arzneimittel nicht lieferbar oder Rabattarzneimittel und preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
Eine Übergangslösung für die Lieferengpasspauschale wurde nicht für alle Rezeptformulare vereinbart, sondern nur für Muster 16 und das E-Rezept.
Übergangslösung Engpass-Prämie: Muster 16
- Sonder-PZN 02567024 sowie den zugehörigen Faktor 2, 3 oder 4 auf das Rezept drucken
- Gesamtbrutto anpassen; für jede Ziffer 2, 3, 4 im Faktor werden nur einmal 60 Cent auf das Gesamtbrutto aufgeschlagen
- Warenwirtschaft verändert während Übergangzeit bei Faktor 2, 3 und 4 das Rezeptbrutto je verwendetem Faktor um 60 Cent, 1,20 Euro oder höchstens 1,80 Euro pro Rezept
- Rechenzentrum ergänzt in der Technischen Anlage 3 das neue Sonderkennzeichen „Lieferengpass“ und kann es aus dem Rezeptbrutto plausibilieren
E-Rezept
- Nichtverfügbarkeits-Situation wird ermittelt und digital im E-Rezept abgebildet
- Warenwirtschaft ergänzt bei Faktor 2,3 oder 4 im Abgabedatensatz hinter der abgegebenen PZN eine neue Abgabezeile mit Menge 1, Sonderkennzeichen „Lieferengpass“ und Preis 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatzsteuer
- Rechenzentrum muss nichts ergänzen
Beide Teil-Lösungen sind erst nach einer Korrektur der Warenwirtschafts-Software einsatzfähig, informieren die Apothekerverbände.
Was können Apotheken bis dahin tun?
Bei Muster 16-Rezepten könne „theoretisch“ das Rezeptbrutto nachträglich korrigiert werden, dazu kommt der Korrekturaufkleber beim neuen Druck zum Einsatz. Alternativ haben Apotheken die Möglichkeit die Rezepte „eine Weile liegen zu lassen“. Beim E-Rezept könne mindestens bis zum Ende des Monats der Abgabe die Datensätze korrigiert und erneut an das Rechenzentrum übermittelt werden.
„Hier ist zu überlegen, ob der damit verbundene Aufwand im Verhältnis zum Ertrag angemessen ist“, so der Bayerische Apothekerverband.
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