Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid dürfen nur auf einem speziellen Formular – dem T-Rezept – verordnet werden. Doch mit der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist auch die Ausstellung eines E-T-Rezeptes möglich, und zwar schon ab Januar 2025. Vorausgesetzt, es ist technisch überhaupt möglich. Außerdem gibt es neue Vorgaben bei der Ausstellung der Verordnung.
Das T-Rezept darf nur für die Verordnung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden. Pro Rezept kann zudem nur eines der genannten Arzneimittel rezeptiert werden.
Eine Änderung in § 3 AMVV sieht vor, dass künftig auch eine Verschreibung in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur, die als Sonderrezept – T-Rezept – gekennzeichnet ist, möglich ist.
Zudem wird im Referentenentwurf klargestellt, dass beim T-E-Rezept vermerkt werden muss, ob eine Behandlung außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt.
Damit gelten anderen Vorgaben als für das Papierrezept. Denn papiergebundene T-Rezepte „müssen die Bestätigung der ärztlichen Person enthalten, dass die Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformation eines entsprechenden Fertigarzneimittels eingehalten werden, insbesondere, dass erforderlichenfalls ein Schwangerschafts-Präventionsprogramm durchgeführt wird und dass der Patientin oder dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung geeignete medizinische Informationsmaterialien ausgehändigt wurden. Ferner muss auf der Verschreibung vermerkt sein, ob eine Behandlung innerhalb oder außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt“, heißt es in Absatz 2. Die verschreibende Person muss die Pflichtfelder entsprechend ankreuzen.
Der Passus für das E-Rezept wird hingegen nur angehangen und nicht darauf verwiesen, dass die Vorgaben für das Papierrezept ebenfalls zu beachten sind. Somit müssen Ärzt:innen beim E-T-Rezept nicht markieren, dass alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten und das Schulungsmaterial ausgehändigt wurde.
Außerdem wird künftig nicht mehr von Frauen im gebärfähigen Alter, sondern von gebärfähigen Frauen gesprochen. E-T-Rezepte sind bis zu sechs Tage nach dem Ausstellungsdatum oder ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Nachfolger: 10 sind nicht 5
Ist für ein Arzneimittel, das außer Vertrieb gemeldet ist, ein Nachfolger hinterlegt, kann nicht automatisch auf diesen ausgetauscht werden. So …
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Keine Prüfpflicht
Zum 2. Dezember endete die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung. Diese wurde bis zum 2. März 2025 verlängert. Somit …
Zuckerrohr gegen Läuse und Nissen
Läuse haben immer Saison. Doch in der kalten Jahreszeit haben es die blutsaugenden Parasiten leichter, von Kopf zu Kopf zu …