E-Rezept-Störungen: Patient:innen nicht in Praxis zurückschicken
Die Kritik der Abda an den Unzulänglichkeiten und Ausfällen beim E-Rezept interpretiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wie folgt: „Endlich benennen die Apotheker das Problem beim Namen und weisen nicht länger den Ärzten einseitig die Schuld zu“, so Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Heißt im Umkehrschluss: Apotheken sollen die betroffenen Patient:innen umfassend informieren – und sie nicht in die Praxis, sondern in eine Konkurrenzapotheke schicken.
Mit dem E-Rezept sind laut Steiner erstmals auch die Apotheken von täglichen Ausfällen der TI betroffen. Folge sei, dass sie die Verordnungsdaten nicht vom Server abrufen können. In diesem Fall dürfen Patient:innen laut Steiner nicht unnötig wieder an die Praxis verwiesen werden. Vielmehr müssten die Mitarbeitenden in den Apotheken sie darauf hinweisen, dass das E-Rezept aufgrund einer technischen Störung nicht abgerufen werden kann. Steiner: „Hier muss transparenter und offener kommuniziert werden, wo das Problem liegt.“
Vielleicht funktioniere das E-Rezept in einer anderen Apotheke, sodass der/die Patient:in es dort abholen könne. „Die Stapelsignatur, wie gern behauptet, ist es nicht. Das sind reine Spekulationen“, so Steiner.
E-Rezepte sofort einlösbar
Steiner zufolge nutzen die meisten Praxen die Komfortsignatur. Ärzt:innen können mit ihr jedes E-Rezept einzeln oder auch ganze Stapel im laufenden Praxisbetrieb sofort unterschreiben – bis zu 250 Rezepte ohne zusätzliche PIN-Eingabe. Patient:innen können im Anschluss an die Behandlung direkt in die Apotheke gehen und ihr E-Rezept dort einlösen, sofern natürlich die Technik der Telematikinfrastruktur funktioniere.
Ohne oder bei einer erst später erzeugten Signatur könne es passieren, dass der/die Patient:in bereits in der Apotheke ist und dort noch kein Rezept abrufbar sei. „Die Stapelsignatur, mit der mehrere Dokumente auf einmal unterschrieben werden, erfolgt vereinzelt erst im Nachgang – in der Mittagszeit oder nach Ende der Sprechstunde.“
Doch auch die Stapelsignatur hat laut Steiner auch Vorteile und Einsatzzwecke für das Signieren von Rezepten, vor allem in Kombination mit der Komfortsignatur. „Sie wird vor allem dann genutzt, wenn eine Praxis mehrere E-Rezepte vorbereitet und signiert, zum Beispiel für ein Pflegeheim oder bei telefonisch vorbestellten Rezepten.“
E-Rezept-Störungen lähmen Praxen
„Die Praxen haben seit Jahren mit nicht funktionierender Technik und Ausfällen der TI zu kämpfen“, stellt Steiner weiter klar. Mal funktioniere das Versichertenstammdatenmanagement nicht, mal könnten keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder E-Rezepte versandt werden, oder die Software stürze komplett ab. Dies seien unhaltbare Zustände, die die Praxen lähmten.
So komme es immer wieder vor, dass Praxen keine E-Rezepte ausstellen können. In diesem Fall müsse der/die Patient:in in der Praxis warten, bis die Technik wieder funktioniere. Da dies gerade bei längeren Störungen nicht praxistauglich sei, könnten Ärzt:innen dann das rosa Rezept (Muster 16) nutzen oder den/die Patient:in darauf hinweisen, dass er/sie wegen der technischen Störung sein E-Rezept erst später einlösen könne.
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