Während einige im Urlaub so richtig die Seele baumeln lassen, können andere nur schwer abschalten. So sind sieben von zehn Erwerbstätigen trotzdem beruflich erreichbar, wie eine Bitkom-Umfrage zuletzt gezeigt hat. Dabei ist das eigentlich keine Pflicht. Und dann sind da noch diejenigen, die sich direkt in neue Aufgaben stürzen, beispielsweise in Form eines „Urlaubsjobs“. Aber ist Arbeiten im Urlaub erlaubt?
Generell gilt: Wie und wo du deinen Urlaub verbringst, ist in der Regel deine Privatangelegenheit und geht den/die Chef:in nichts an. Möchtest du deinen Urlaub jedoch nicht nur zur Entspannung nutzen, sondern zum Arbeiten – beispielsweise in einem Nebenjob –, gibt es Grenzen. Denn in § 8 Bundesurlaubsgesetz heißt es: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“ Das bedeutet, arbeiten im Urlaub ist grundsätzlich nicht zulässig. Schließlich sollst du dich während der freien Tage erholen.
Achtung: Willst du eine Nebentätigkeit ausüben, brauchst du dafür die Erlaubnis des/der Chef:in. Schließlich darf dein Hauptjob nicht dadurch beeinträchtigt werden.
Arbeiten im Urlaub: Diese Ausnahmen gelten
Es gibt jedoch Ausnahmen. Demnach ist eine ehrenamtliche Tätigkeit während deines Urlaubs ebenso zulässig wie sogenannte Freundschaftsdienste für Freund:innen oder Familie – selbst wenn du dafür eine geringe finanzielle Entschädigung erhältst. Auch das Renovieren der eigenen Wohnung oder Gartenarbeit sind erlaubt. Denn entscheidend ist vor allem der Aspekt der Erwerbstätigkeit. „Erwerbstätigkeit ist ‚jede Arbeit, die der Arbeitnehmer in der Absicht wahrnimmt, geldwerte Güter zu erhalten‘“, heißt es von der Ergo. Sobald du für deine Tätigkeit also bezahlt wirst, wird es knifflig.
Doch auch dann kann Arbeiten im Urlaub zulässig sein. Nämlich, wenn du dich trotzdem dabei erholen kannst. „Die Erwerbstätigkeit widerspricht dem Urlaubszweck, wenn sie annähernd in demselben zeitlichen Umfang wie die eigentliche Arbeit wahrgenommen wird und den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet“, so die Ergo weiter. Im Klartext heißt das: Du darfst durch die Tätigkeit in der Freizeit nicht genauso ausgelastet sein wie bei deiner Arbeit in der Apotheke. „Was dem Urlaubszweck widerspricht, wird vom Einzelfall abhängig sein“, informiert die Gewerkschaft ver.di.
Was gilt, wenn du erwischt wirst?
Erwischt dich der/die Chef:in beim Arbeiten im Urlaub, kann dies ein Grund für eine Abmahnung sein. Bei mehrmaligen Verstößen droht dagegen die Kündigung. Hinzu kommt, dass Arbeitgebende laut der Ergo womöglich Schadenersatz geltend machen können, wenn dir währenddessen etwas passiert und du daher nach dem Urlaub in deiner Haupttätigkeit ausfällst.
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