Dürfen Fehlzeiten ins Arbeitszeugnis?
Fallen Angestellte krankheitsbedingt länger aus, kann das für einige Chef:innen früher oder später ein Kündigungsgrund sein. Dennoch dürfen die angesammelten Fehlzeiten nicht ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden, oder?
Endet dein Arbeitsverhältnis in der Apotheke, wird dir zum Abschluss ein Arbeitszeugnis ausgehändigt. Dieses soll zwar wahrheitsgemäß, aber möglichst wohlwollend formuliert sein, um deiner beruflichen Zukunft nicht im Weg zu stehen. So weit, so bekannt. Doch was gilt, wenn du während deiner Beschäftigung gehäuft oder längerfristig krank warst und womöglich sogar deswegen gekündigt wurdest? Dürfen deine Fehlzeiten im Arbeitszeugnis erwähnt werden.
Zur Erinnerung: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn
- eine negative Gesundheitsprognose vorliegt – beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung, die nicht geheilt werden kann
- die Fehlzeiten die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des/der Arbeitgebenden stark beinträchtigen – Stichworte Umsatzeinbußen und Mehrarbeit für Kolleg:innen
- die Interessen des/der Arbeitgebenden stärker als die des/der Beschäftigten sind.
Fehlzeiten im Arbeitszeugnis: Auf die Dauer kommt es an
„Umstände, die für den Beschäftigten sowie seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind, gehören nicht in das Zeugnis“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar. Und das gilt auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Ob und wie lange du während deines Beschäftigungsverhältnisses krank warst, sollte demnach eine Sache zwischen dir und dem/der Chef:in bleiben, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund klar.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die es möglich oder sogar notwendig machen, dass Fehlzeiten im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Nämlich dann, wenn diese einen längeren Zeitraum umfassen als das aktive Arbeiten. Ein Beispiel: Bist du ein Jahr in der Apotheke beschäftigt, konntest aber insgesamt nur fünf Monate arbeiten, weil du die restliche Zeit krank warst, kann die Apothekenleitung dies im Arbeitszeugnis erwähnen. Der Grund: So soll kein falsches Bild über deine erlangte Berufserfahrung vermittelt werden.
Beeinflussen Fehlzeiten die Bewertung?
Es kommt jedoch darauf an, ob trotz deiner Fehlzeit eine Bewertung deiner Arbeitsleistung möglich ist. „Nur wenn die Ausfallzeit für die Bewertungsgrundlage wesentlich ist, gebietet es der Zweck des Zeugnisses, die Information mit aufzunehmen“, heißt es daher vom DGB. Möglich sind beispielsweise Formulierungen wie „Das Arbeitsverhältnis war zwischen XX und XX unterbrochen.“
Die langfristige Ausfallzeit müsse außerdem im Zeugnis stehen, wenn es sich um eine Tätigkeit handele, für die ein aktuelles in der Praxis angewandtes Fachwissen notwendig ist, wie es beispielsweise auch in der Apotheke der Fall ist.
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