Downshifting: Dürfen PTA zusätzliche Verantwortung wieder abgeben?
Ausweg gesucht: Endlich konntest du die Apothekenleitung überzeugen, dir mehr Verantwortung zu übertragen. Doch später stellt sich heraus, dass dir alles zu viel wird. Ein Weg, um aus dieser Situation wieder herauszukommen, ist das sogenannte Downshifting. Mehr dazu erfährst du von uns.
Mehr als neun von zehn PTA wünschen sich mehr Kompetenzen bei der Arbeit in der Apotheke, wie der PTA-Gehaltsreport 2021 gezeigt hat. Denn neben dem passenden Gehalt, einem sicheren Arbeitsplatz und Sonderzahlungen gehören auch gute Aufstiegsmöglichkeiten zu den wichtigen Faktoren im PTA-Beruf. So können die Kolleg:innen beispielsweise die Verantwortung für die Rezeptur übernehmen, sich um den Dienstplan kümmern und Co.
Das Problem: Auch wenn der Wunsch nach mehr Verantwortung meist groß ist, ist nicht jede/r dafür gemacht. Hast du dir mehr zugemutet, als du stemmen kannst, sodass der Stressfaktor steigt und deine eigentliche Arbeit leidet, ist Handeln gefragt. Stichwort Downshifting. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.
Downshifting: Chef:in muss (nicht) zustimmen
Zugegeben, niemand gesteht sich gerne ein, dass er/sie sich übernommen hat und zusätzlicher Verantwortung nicht gewachsen ist. Kein Wunder, dass es einiges an Mut erfordert, letztere wieder abzugeben. Mehr noch: Hat der/die Chef:in dir mehr Verantwortung übertragen, muss er/sie mit dem Downshifting erst einmal einverstanden sein. Um ein Gespräch kommst du also nicht herum. Anders als beim Wunsch, von Voll- auf Teilzeit zu wechseln, den Arbeitgebende nur aus betrieblichen Gründen ablehnen dürfen, gibt es keine Pflicht, dem Downshifting zuzustimmen.
Um die Apothekenleitung zu überzeugen, ist Vorbereitung alles, und zwar in Form von sachlichen Argumenten, die vor allem die Vorteile für die Apotheke herausstellen. Ein Beispiel ist der Wunsch, wieder mehr inhaltliche Aufgaben anstelle von Papierkram zu erledigen. Hast du durch das Abgeben deiner zusätzlich übernommenen Aufgaben wieder mehr Zeit für die Beratung im HV, kann dies den Umsatz steigern und die Kundenzufriedenheit erhöhen.
Achtung: Wurden deine zusätzlichen Aufgaben entsprechend im Arbeitsvertrag aufgenommen, muss dieser wieder angepasst werden.
Lehnt der/die Chef:in das Downshifting trotz guter Argumente ab, bleibt dir als Alternative eine Reduzierung deiner Stundenzahl, sodass du in Teilzeit in der Apotheke arbeitest. Dadurch musst du jedoch auch weniger Gehalt in Kauf nehmen.
Und dann ist da noch das Gespräch mit den Kolleg:innen. Denn auch diese müssen informiert werden, wenn du für Bereich XY plötzlich nicht mehr der/die Ansprechpartnerin bist. Hier ist Offenheit gefragt, auch wenn es schwerfällt.
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