Dos and Don´ts rund um Überstunden in der Apotheke
Steht in der Apotheke wieder einmal Mehrarbeit an, ist wohl niemand wirklich glücklich darüber. Doch erledigt werden müssen die Aufgaben natürlich trotzdem. Also heißt es Überstunden schieben. Was dabei wichtig ist und welche Stolperfallen du vermeiden solltest, verraten wir dir im Fresh-up. Hier kommen unsere Dos and Don´ts rund um Überstunden in der Apotheke.
Dos bei Überstunden
Aufschreiben und abzeichnen lassen
Manchmal lässt sich Mehrarbeit einfach nicht vermeiden. Die gute Nachricht: Immerhin wird diese vergütet und es gibt sogar einen Zuschlag zum Grundgehalt. Damit du am Ende nicht mit leeren Händen dastehst, solltest du dir die geleisteten Überstunden genau notieren und am besten von der Apothekenleitung unterschreiben lassen, um dies im Zweifel belegen zu können.
Gesetzliche Regeln im Blick haben
Auch in puncto Überstunden, sollten Arbeitgebende, aber auch Arbeitnehmende die Regelungen für die Höchstarbeitszeit beachten. Diese liegt gemäß Arbeitszeitgesetz pro Woche bei 48 Stunden und kann auf maximal 60 Stunden ausgedehnt werden. Außerdem greift nach dem Arbeitstag eine Ruhezeit von elf Stunden am Stück.
Unterstützung einfordern
Bittet die Apothekenleitung ausnahmsweise um Überstunden, weil jemand ausfällt, sagt sicher kaum jemand Nein. Häufen sich die Anfragen allerdings, solltest du das Gespräch suchen und sachlich darum bitten, die Mehrarbeit auf weitere Kolleg:innen aufzuteilen oder das Team aufzustocken.
Don´ts
Unnütze Mehrarbeit leisten
Zugegeben, manchmal kann ein kleines Gehaltsplus auf dem Konto nicht schaden. Ohne Not beziehungsweise auf eigene Faust solltest du jedoch keine Überstunden in der Apotheke machen. Denn Geld gibt es für deine Mehrarbeit nur, wenn der/die Chef:in diese auch anordnet oder zumindest duldet.
Schummeln
Ist der/die Chef:in einmal nicht da, erscheint es verlockend, womöglich die ein oder andere Überstunde mehr zu leisten oder zumindest zu notieren, um das Polster etwas aufzustocken. Was jedoch „harmlos“ klingt, kann schwere Folgen haben, denn es handelt sich um Arbeitszeitbetrug, der mit einer Kündigung bestraft werden kann.
Zu spät abfeiern
Anstatt finanziell können Überstunden auch in Form von Freizeit ausgeglichen werden. Zu lange solltest du den Freizeitausgleich jedoch nicht aufschieben. Laut Bundesrahmentarifvertrag soll dieser im Folgemonat und zusammenhängend erfolgen. Denn häufen sich zu viele Überstunden an, wird es schwer, diese neben dem regulären Urlaub auch noch abzubummeln.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
STELLEN statt Charge bis Ende 2026 erlaubt
Beim Blistern darf weiterhin STELLEN anstelle der Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz dokumentiert werden. Die Ausnahmeregelung wurde bis zum Jahresende verlängert. Fehlt bei …
E-Rezept: Keine Retax bei fehlender Telefonnummer
Fehlt beim E-Rezept die Telefonnummer der verschreibenden Person, ist dies kein Retaxgrund. Grundlage ist die Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § …
Elektroschrott-Irrsinn in Apotheken
Im neuen Jahr gelten verschiedene Neuerungen. Dazu gehört unter anderem die Annahme von Elektroschrott. Zwar sind nur wenige Apotheken betroffen, …












