Dos and Don´ts nach der Abmahnung
Ob fehlerhafte Arbeit, häufiges Zuspätkommen oder eine verspätete Krankmeldung: Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Angestellte von Chef:innen eine Abmahnung erhalten. Deren Ziel ist es, eine Besserung des Verhaltens herbeizuführen beziehungsweise bei entsprechenden Vorkommnissen eine Wiederholung zu vermeiden. Somit dient die Abmahnung als eine Art „gelbe Karte“. Während im Anschluss einerseits gilt, nicht in Panik zu verfallen, sollte das Schreiben auf der anderen Seite auch nicht ignoriert werden. Hier kommen die Dos and Dont´s nach der Abmahnung.
Dos
Auf Richtigkeit prüfen
Wer von dem/der Chef:in abgemahnt wird, sollte Ruhe bewahren und zunächst einmal alle Details prüfen. So muss die Abmahnung zwar nicht zwingend schriftlich erfolgen, dennoch muss konkretes Fehlverhalten inklusive Zeit und Ort benannt und als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten erklärt werden, und zwar möglichst schnell nach Bekanntwerden.
Das Gespräch suchen
Möchten Angestellte nach dem Erhalt einer Abmahnung ihren Job behalten und darum kämpfen, sollte genau dies auch gegenüber dem/der Chef:in deutlich gemacht werden. Neben einer kurzen Entschuldigung sollte auch klargemacht werden, wie weitere Vorkommnisse in Zukunft verhindert werden können.
Ruhe bewahren
Auch wenn es zunächst einmal schwerfällt, aber nach dem Erhalt einer Abmahnung ist zunächst Ruhe bewahren angesagt. Denn auch wenn das Schreiben in der Regel nicht unkommentiert bleiben sollte, gibt es keine konkrete Frist, innerhalb der Angestellte darauf reagieren müssen. Daher sollte nichts überstürzt werden.
Don´ts
Auf die leichte Schulter nehmen
Bekommen Angestellte eine Abmahnung, sollten sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen oder sich in falscher Sicherheit wiegen. Denn anders als vielfach angenommen, braucht es nicht mindestens drei Abmahnungen, bevor eine Kündigung möglich ist, sondern es genügt mitunter das erste Schreiben.
Panisch werden
Auf der anderen Seite heißt es auch: Nicht panisch werden. Denn solange sich Angestellte das Schreiben zu Herzen nehmen und dem/der Chef:in zeigen, dass sich der Grund für die Abmahnung nicht wiederholt, ist zunächst einmal nichts zu befürchten.
Widerstandslos hinnehmen
PTA, die aus ihrer Sicht ungerechtfertigt eine Abmahnung erhalten, sollten diese nicht einfach hinnehmen. Stattdessen sollte eine Gegendarstellung formuliert werden. Arbeitgebende sind dann verpflichtet, beide Dokumente in die Personalakte aufzunehmen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
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