Die Apotheke ist für viele Patient:innen die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Da wundert es nicht, dass mitunter auch Notfälle in der Apotheke nicht ausbleiben. Doch was ist zu tun, wenn ein/e Patient:in beispielsweise plötzlich das Bewusstsein verliert, einen Herzinfarkt erleidet oder ähnliches? Unsere Dos and Don´ts liefern dir einige Tipps.
Dos
Schnell reagieren
Sobald du einen Notfall in der Apotheke bemerkst, bist du gefragt. Widme dich unverzüglich der betroffenen Person und prüfe, was ihr fehlt. Nur so kannst du im Anschluss dem Rettungsdienst möglichst genau mitteilen, welcher Notfall vorliegt und dir Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben lassen.
Kund:innen beruhigen
Kommt es zu einem Notfall in der Apotheke, geht dies auch an anderen Kund:innen nicht spurlos vorbei, die womöglich gerade ebenfalls vor Ort sind. Bist du selbst nicht als Ersthelfer:in im Einsatz, solltest du versuchen, die aufgeregten und mitunter hysterischen Kund:innen zu beruhigen.
Für Privatsphäre sorgen
Was Patient:innen in einer Notsituation am wenigsten brauchen, sind Zuschauer:innen. Daher liegt es an dir, für etwas Privatsphäre zu sorgen, beispielsweise, indem du verhinderst, dass neue Kund:innen hereinkommen. Sinnvoll kann es auch sein, mit den Kolleg:innen einen Sichtschutz zu bilden.
Don´ts
Tatenlos zusehen
Auch wenn ein Notfall in der Apotheke dir einen Schock versetzen mag und du erst einmal mit der Situation überfordert bist, ist Nichtstun tabu. Stattdessen solltest du versuchen, dich zu fangen, um beispielsweise schnell den/die Ersthelfer:in sowie den Rettungsdienst zu verständigen oder selbst erste Hilfe zu leisten.
Panisch werden
Ein Notfall stellt immer eine Ausnahmesituation dar, in der jede Sekunde zählt und es mitunter um Leben und Tod gehen kann. Dennoch solltest du nicht panisch werden und in Hektik verfallen, sondern Ruhe bewahren und überlegen, welche Schritte nun am wichtigsten sind.
Patient:in „behandeln“
Tabu ist es bei einem Notfall in der Apotheke, dem/der Patient:in Medikamente zu verabreichen – egal, ob diese aus der Apotheke stammen oder der/die Betroffene bereits bei sich hat. Lediglich ein Anreichen ist erlaubt. Schließlich weißt du nie, was genau dem-/derjenigen fehlt.
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