Selbst in der Apotheke kommst du um Bürokratie nicht ganz herum. So ist es bei einigen Arzneimitteln verpflichtend, den Erwerb und die Abgabe zu dokumentieren. Aber welche Arzneimittel fallen unter die Dokumentationspflicht, und wie lange müssen die Dokumente aufbewahrt werden? Wir haben die Übersicht für dich!
Die Arbeit in der Apotheke ist vielfältig. Neben der Beratung und der Arzneimittelversorgung gibt es außerhalb des Handverkaufs vieles zu erledigen. Auch um bürokratische Aufgaben müssen sich Apothekenangestellte kümmern. Stichwort: Dokumentationspflicht. Als rechtliche Grundlage dienen unter anderem die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Transfusionsgesetz (TFG). Wir helfen dir durch den Bürokratiedschungel.
Betäubungsmittel
Ein BtM-Rezept besteht aus drei Teilen, wovon der zweite Teil für die Dokumentation in der Apotheke verbleibt. Neben dem Erwerb und der Abgabe müssen auch die Vernichtung und die Substitution dokumentiert werden.
Dokumentation | Aufbewahrungsdauer | Bemerkung |
BtM-Rezept (Teil II) | drei Jahre | |
BtM-Lieferschein | drei Jahre | |
BtM-Kartei | drei Jahre, ausgehend von der letzten Eintragung | monatliche Überprüfung mit Abzeichnung |
Vernichtungserklärung von BtM | drei Jahre | |
Patientenkartei Substitutionsmitteleinnahme | drei Jahre, ausgehend von der letzten Eintragung |
Tierarzneimittel
Der Erwerb und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln muss dokumentiert werden. Zum 28. Januar 2022 wurde die Dokumentation um die Zulassungsnummer erweitert.
Erwerb und Abgabe von Rx-Tierarzneimittel | mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums, aber nicht weniger als fünf Jahre | mindestens einmal jährlich überprüfen |
Teratogene Stoffe
Bei dem Erwerb und der Abgabe von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid bedarf es einer Dokumentation. Ein T-Rezept besteht aus zwei Teilen, wovon Teil II nach Abgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschickt werden muss.
Erwerb und Abgabe von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid | Empfehlung: mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums, aber nicht weniger als fünf Jahre |
Blutzubereitungen
Der Erwerb und die Abgabe von Blutprodukten fällt unter die Dokumentationspflicht und dient der Rückverfolgung. Dazu gehören Blutzubereitungen und Sera aus menschlichem Blut sowie Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft.
Erwerb und Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft | mindestens 30 Jahre nach der letzten Eintragung |
Einzelimport
Auch die Einfuhr und Abgabe von Einzelimporten nach § 73 AMG muss dokumentiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges oder nichtverschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt.
Einfuhr und Abgabe von Importarzneimitteln (Einzelimporte) | mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums, aber nicht weniger als fünf Jahre |
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