Good to know: Transfusionsgesetz
Das Transfusionsgesetz (TFG) ist seit 1998 gültig. Es regelt den Kauf und die Abgabe von Blutzubereitungen und dient dem Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Infektionen. In der Apotheke sind bei der Abgabe von Präparaten, die dem TFG unterliegen, verschiedene Dinge zu beachten. Wir frischen dein Wissen auf.
Warum gibt es das Transfusionsgesetz?
Das TFG hat den Zweck, für eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sowie für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen. Außerdem soll die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf der Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende gefördert werden.
Was sind Blutprodukte?
Hierbei handelt es sich im Blutzubereitungen und Sera aus menschlichem Blut im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie Blutbestandteilen, die der Herstellung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln dienen.
Dokumentation
Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt in § 17, dass der Erwerb und die Abgabe von Blutprodukten dokumentiert werden müssen. Dies soll der Rückverfolgung dienen. Dokumentiert werden müssen:
- Arzneimittelbezeichnung
- Charge
- Datum des Erwerbs und der Abgabe
- Name und Anschrift des Lieferanten und des verschreibenden Arztes
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei Abgabe an die Praxis Namen und Anschrift des Arztes, der die Verordnung ausgestellt hat
Gemäß § 22 ApBetrO muss die Dokumentation 30 Jahre aufbewahrt werden.
Meldung an den Arzt
Seit August letzten Jahres müssen Apotheken entsprechend dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) gemäß § 17 ApBetrO nach der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und Arzneimitteln zur Hämophilie-Behandlung bestimmte Informationen an den Arzt schriftlich oder elektronisch übermitteln. Dazu gehören:
- Bezeichnung des Arzneimittels
- Charge
- Menge
- Datum der Abgabe
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten, der das TFG-Produkt erhalten hat
Transfusionsgesetz: Das Rezept
Ein Produkt, das unter das Transfusionsgesetz fällt, darf zusammen mit anderen Arzneimitteln auf einem Rezept verordnet werden. Ausgeschlossen ist jedoch die Kombination aus TFG-Artikel und Hilfsmittel, wie es auch bei anderen Arzneimitteln der Fall ist.
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