Digitaler Impfnachweis: Gast-Bezahl-Zugang für Nicht-Verbandsmitglieder
Das Ausstellen der digitalen Impfnachweise in den Apotheken läuft – aber nicht in allen, denn die Anmeldung beim Apothekenportal ist Verbandsmitgliedern vorbehalten. Jetzt gibt es eine Lösung für Nicht-Verbandsmitglieder. Auf der Homepage „mein-apothekenportal.de“ steht ein Anmeldeformular für die Nutzung des Impfzertifikate-Service bereit. Kostenlos ist der Zugang zum DAV-Portal aber nicht.
Um ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu können, müssen Apotheken an die TI angebunden sein, sich auf dem Verbändeportal des DAV anmelden und registrieren. Um das Portal nutzen zu können, muss der/die Apothekeninhaber:in Mitglied im Landesapothekerverband und somit im DAV sein. Das bedeutet im Umkehrschluss: Inhaber:innen, die keine Verbandsmitglieder sind, können die Leistung gar nicht anbieten.
Bei der Berliner Apothekerkammer hagelte es Beschwerden von Nicht-Verbandsmitgliedern. Es musste eine Lösung her und die hieß Gastzugang. Aus dem wurde ein Gast-Bezahl-Zugang. Für die Nutzung des Apothekenportals bis vorerst 30. Juni 2022 sollen „öffentliche Apotheken, deren Betriebserlaubnisinhaber nicht Mitglied in einem Landesapothekerverband/-verein sind, ein aufwandsbezogenes Nutzungsentgelt in Höhe von 200 Euro (netto) für die Hauptapotheke sowie 60 Euro (netto) je weiterer Betriebsstätte“ zahlen, heißt es im Anmeldeformular für Nicht-Verbandsmitglieder.
„Der Deutsche Apothekerverband e.V. stellt als verantwortlicher Betreiber des Portals auch öffentlichen Apotheken, deren Inhaber:innen nicht Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband/-verein sind, einen diskriminierungsfreien Zugang zu angemessenen Konditionen zur Verfügung.“
Für die Anmeldung sind Daten des/der Inhaber:in und der Apotheke sowie eine Kopie der Betriebserlaubnis und Aktivitätsnachweis Voraussetzung. Das Anmeldeformular muss ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und per Mail an mein-apothekenportal.de geschickt werden.
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