Dienstplan: Was dürfen PTA mitbestimmen?
Wer aus dem Team wann in der Apotheke arbeitet, wird über den Dienstplan geregelt. Dieser muss rechtzeitig kommuniziert werden, sodass sich alle Beschäftigten darauf einstellen können. Die jeweilige Einteilung ist in der Regel Chefsache. Doch PTA können beim Dienstplan bis zu einem gewissen Grad mitbestimmen.
Ohne Dienstplan geht in der Apotheke nichts. Denn dieser regelt die Personaleinsatzplanung, sprich Arbeitszeiten, Schichten, Pausen, Einsatzorte und freie Tage für alle Beschäftigten. Dabei handelt es sich um eine Weisung von Arbeitgebenden, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klarstellt. Denn gemäß § 106 Gewerbeordnung können Chef:innen bestimmen, wann, wo, wie und was gearbeitet wird – „soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“ Einmal festgelegt und veröffentlicht, ist der Dienstplan für beide Seiten bindend und muss entsprechend eingehalten werden.
Dienstplan: Chef:in muss Interessen von PTA berücksichtigen
Dennoch können Apothekenangestellte wie PTA beim Dienstplan mitbestimmen, zumindest ein Stück weit. Denn wie in § 106 Gewerbeordnung ebenfalls geregelt ist, gilt der Grundsatz des billigen Ermessens. Das bedeutet, es sind die Interessen von Angestellten gegen die der Apotheke abzuwägen. So können beispielsweise familiäre Verpflichtungen wie die Kinderbetreuung ein entscheidender Punkt bei der Diensteinteilung sein.
Übrigens: Gibt es in der Apotheke einen Betriebsrat, darf dieser bei der Dienstplangestaltung mitentscheiden.
Und auch Wunscharbeitszeiten sind für Angestellte mitunter möglich, wenn diese entsprechend ausgehandelt werden. Wer beispielsweise statt mehr Gehalt lieber selbstbestimmte Arbeitszeiten hätte, kann dies im Gespräch mit der Apothekenleitung anführen. Eine Einigung sollte im Anschluss schriftlich festgehalten werden, sodass sie für alle Beteiligten verbindlich ist.
Aber Achtung: Auch hierbei gilt, dass die Interessen aller Beschäftigten entsprechend berücksichtigt werden sollten, sodass möglichst niemand benachteiligt wird, beispielsweise weil nur noch eine oder zwei Personen im Team die Samstagsdienste übernehmen müssen oder ähnliches.
Mehr aus dieser Kategorie
Berufsjahre falsch berechnet: Was gilt bei falscher Gehaltsstufe?
Die Berufsjahre gehören zu den entscheidenden Faktoren bei der Festlegung des Gehaltes. Doch die Berechnung ist kompliziert und Fehler beinahe …
Jede/r Vierte ohne Arbeitszeiterfassung, Acht-Stunden-Tag als Maximum
Die Arbeitszeit gehört aktuell zu den viel diskutierten Themen. Denn die Bundesregierung plant einige Neuerungen beim Arbeitszeitgesetz. Bei der verpflichtenden …
Feiertage und Co.: Müssen PTA für dienstfreie Tage Urlaub nehmen?
Generell gilt: Arbeitnehmende sollen durch Feiertage weder geschädigt noch bereichert werden, heißt es unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Doch entscheidend …











