Deutschland-Ticket kommt ab Mai: Was gibt es zu beachten?
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Sonderleistung, die mehr als jede/r vierte PTA erhält. Mit dem Deutschland-Ticket, das ab dem 1. Mai kommen soll, gibt es einiges zu beachten.
Das 9-Euro-Ticket sorgte im vergangenen Sommer für finanzielle Entlastung und volle Züge. Schon bald soll das Deutschland-Ticket als Nachfolger an den Start gehen. Ab dem 1. Mai kann der Nahverkehr für monatlich 49 Euro genutzt werden – Monatskarten der verschiedenen regionalen Verkehrsbetriebe sind meist teurer, das kann Folgen für die Lohnsteuer haben, wenn der Arbeitgeberanteil die Kosten des Deutschland-Tickets übersteigt.
Fakten-Check Deutschland-Ticket
Verkaufsstart des Deutschland-Tickets ist am 3. April – die Gültigkeit beginnt ab dem 1. Mai. Einige Verkehrsbetriebe haben bereits ihre Kund:innen über eine Umstellung auf das Deutschland-Ticket informiert. Ist dies der Fall, müssen Abonnent:innen nichts unternehmen. Wer jedoch beim bekannten Abo bleiben will, muss der Umstellung in der Regel aktiv widersprechen.
Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro pro Monat und soll im monatlich kündbaren Abonnement angeboten werden. Gestartet wird mit einem Einführungspreis. Es ist also möglich, dass sich der Preis für das Ticket erhöhen kann.
Ziel des Tickets ist es, nicht nur den Nahverkehr attraktiver zu machen, sondern auch die festgelegten Klimaziele zu erreichen.
Der Bund hat den Ländern ab 2023 eine Summe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro jährlich als Verlustausgleich zugesagt – die Länder wollen sich in selber Höhe beteiligen, informiert die Bundesregierung.
Als Jobticket ist das Deutschland-Ticket günstiger – nämlich 34,30 Euro, wie der ADAC mitteilt. „Jobtickets sind Monats- oder Jahresfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgebende – häufig vergünstigt – bei einem Verkehrsunternehmen erwerben können, um sie ihren Arbeitnehmenden unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen“, informiert die TK. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil. Bis zu 50 Euro pro Monat gelten jedoch als steuerfreie Sachbezüge, zu denen auch das Jobticket gezählt werden kann.
Deutschland-Ticket und Lohnsteuer
Arbeitgebende haben drei Möglichkeiten, den Angestellten das Deutschland-Ticket zu überlassen – sie zahlen das 49-Euro-Ticket komplett oder kaufen ein Jobticket oder sie zahlen den Betrag mit dem Lohn aus und überlassen es den Arbeitnehmenden, ob diese sich das Ticket selbst kaufen oder nicht.
Haben Arbeitgebende in der Jahresbetrachtung beispielsweise im Jahr 2023 höhere Zuschüsse für die ÖPNV-Tickets gezahlt, als Arbeitnehmende Aufwendungen hatten, zählt der Differenzbetrag zum steuerpflichtigen Arbeitslohn dazu. (So war es auch schon beim 9-Euro-Ticket.) Somit sollten Arbeitgebende die Zahlung ab Mai reduzieren.
Eine weitere Möglichkeit für Arbeitgeber:innen, ihren Angestellten ihre Wertschätzung zu zeigen, sind die sogenannten Sachbezüge. Dazu zählen beispielsweise Aufmerksamkeiten wie Essensgutscheine. Bis zu einer Summe von 50 Euro fallen dafür keine Steuer- und Sozialabgaben an.
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