Darf das Gehalt in bar gezahlt werden?
„Nur Bares ist Wahres“ – Dieses Sprichwort hat hierzulande noch immer einen hohen Stellenwert. Denn ohne Bargeld geht bei vielen Menschen nichts. Gilt das auch bei der monatlichen Gehaltszahlung? Darf Angestellten das Gehalt in bar gezahlt werden?
Neben der Höhe der Gehaltszahlung sowie dem Zeitpunkt ist im Arbeitsvertrag in der Regel auch die Zahlungsart festgehalten. Wird dort eine bargeldlose Zahlung benannt, kann keine der Parteien nachträglich darauf bestehen, dass das Gehalt in bar gezahlt wird. Fehlt jedoch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung, sieht es anders aus.
Gehalt in bar: Keine eindeutige gesetzliche Regelung
Denn eine grundsätzliche gesetzliche Regelung, wie das Gehalt zu zahlen ist, gibt es nicht. In § 611a Bürgerliches Gesetzbuch heißt es dazu nur: „Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“ § 107 „Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgeltes“ regelt zudem Folgendes: „(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.“ Ob dies per Überweisung erfolgen muss oder ob das Gehalt in bar gezahlt werden kann, ist somit nicht klar.
Auch im Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter fehlt eine genaue Regelung zur Zahlungsart des Gehaltes. Dort ist in § 17 nur vorgeschrieben, dass die Gehaltszahlung nachträglich erfolgt und spätestens zum vorletzten Banktag des Monats abgeschlossen sein muss. Ohne entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag können also sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende darauf bestehen, dass das Gehalt in bar gezahlt wird.
Achtung: Sind Angestellte verschuldet, sodass ihr Bankkonto gepfändet wurde, ist eine Barzahlung des Gehaltes unzulässig, andernfalls besteht der Verdacht der Verschleierung, weil Zahlungen am Konto vorbei erfolgen.
Das ist zu beachten
Eine Barzahlung sollte dabei stets direkt zwischen den beiden Parteien und nicht über Dritte erfolgen. Außerdem sollte eine Quittung ausgestellt und unterschrieben oder ein Zeuge herangezogen werden, um einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu haben. Geklärt werden muss außerdem, ob eine sogenannte Hol- oder Schickschuld besteht, sprich wo die Zahlung erfolgt. Müssen Angestellte das Geld am Arbeitsort abholen oder bekommen sie es nach Hause geschickt? In der Regel erfolgt die Zahlung am Erfüllungsort, also am Arbeitsplatz.
Auch bei einer Barzahlung werden zudem zuvor Steuern und Sozialabgaben vom jeweiligen Bruttolohn abgezogen. Es entfallen lediglich eventuelle Bankgebühren und das Geld steht dem/der Angestellten direkt zur Verfügung.
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