DAK-Ausnahmeregeln: Einzelimport für Cotrimoxazol, Mehrkosten für Fiebersäfte
Lieferengpässe sorgen für Mehraufwand und Mehrkosten. Die DAK will die Versorgung der Versicherten erleichtern und verzichtet auf eine Genehmigung eines Einzelimports bei Cotrimoxazol (Trimethoprim/Sulfamethoxazol). Außerdem übernimmt die Kasse die Mehrkosten für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte.
Lieferengpässe bestimmen den Apothekenalltag mehr denn je. Ein Beispiel sind Cotrimoxazol-haltige Arzneimittel, die seit Monaten nur eingeschränkt verfügbar sind. Im Oktober hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitgeteilt, dass Apotheken ein Kontingent an Cotrimoxazol über den Einzelimport bestellen können. Jetzt zieht die DAK nach.
Cotrimoxazol-Einzelimport: DAK verzichtet auf Genehmigung
Sollten keine Cotrimoxazol-haltigen Arzneimittel der im deutschen Markt gelisteten Produkte verfügbar sein, kommt ein Einzelimport nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) infrage.
Die DAK will die Apotheken „in der kurzfristigen Versorgung“ der Versicherten unterstützen und verzichtet darum auf die Genehmigung zur Kostenübernahme eines Einzelimports, und zwar bis zum 31. Januar 2023. Für anfallende Beschaffungskosten gelten die Regelungen gemäß § 7 Absatz 7 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen.
Fiebersäfte: DAK übernimmt Mehrkosten
Und auch für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte hat die Kasse Erleichterungen parat – im Falle der Nichtverfügbarkeit und bei anfallenden Mehrkosten. Ist ein Paracetamol- oder Ibuprofen-haltiger Fiebersaft nicht verfügbar, hat die Kasse folgende Handlungsanweisung:
- Kann auf eine andere Darreichungsform ausgewichen oder einen Alternativwirkstoff umgestellt werden, muss die Verordnung von der Praxis angepasst werden.
- Ist keine Versorgung unterhalb des Festbetrages möglich, übernimmt die Kasse die Mehrkosten. Achtung: Apotheken sollen in diesem Fall das Sonderkennzeichen 02567024 und den Faktor 4 aufdrucken.
- Kommt keine Alternative infrage, kann nach Rücksprache mit der Praxis auf die Rezepturherstellung zurückgegriffen werden. Springt die Apotheke ein, ist ein neues Rezept über die Versorgung per Arzneimittel aus der Rezeptur nötig.
Nicht nur die DAK, auch die elf AOKen verzichten auf anfallende Mehrkosten bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften, und zwar vorerst bis Ende März 2023.
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