Corona-Testset aus der Apotheke: Abgabe in Berlin erlaubt
Ja oder nein? Dürfen Apotheken Corona-Testsets an ihre Kunden abgeben? Die Frage sorgt seit Anfang September für Zündstoff und Verunsicherung. In Berlin schafft der Apotheker-Verein Klarheit – Probennahme-Sets für Tests auf eine Corona-Infektion dürfen in der Hauptstadt abgegeben werden.
Seit Monatsbeginn ist mit AProof ein neuer Corona-Antikörpertest auf dem Markt. Der Test unterscheidet sich von den bislang verfügbaren Schnelltests; die Kunden erhalten das Ergebnis nicht sofort, sondern entnehmen zu Hause eine Probe Kapillarblut und schicken die Probe zur Auswertung an den Hersteller, der im Labor das Blut auf IgG-Antikörper gegen ein SARS-CoV-2-spezifisches Hüllprotein untersucht. Die Analyse erfolgt im Elisa-Verfahren und das Testergebnis kann online vom Kunden abgerufen werden.
Corona-Testset: Grünes Licht für Berliner Apotheken
Fest steht: Die Abgabe von Schnelltests an Laien, die sofort ein Ergebnis anzeigen, ist nicht gestattet. Grundlage ist hier die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV). Diese besagt, dass In-vitro-Diagnostika zum Nachweis bestimmter meldepflichtiger, übertragbarer Krankheiten nur an bestimmte Personen wie Ärzte, Gesundheitsbehörden oder Testzentren abgegeben werden dürfen. Covid-19 gehört zu den meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten, somit ist die Abgabe von Schnelltests nicht gestattet. Das Robert-Koch-Institut könnte eine Ausnahme gestatten. Auch Apotheken dürfen keine Tests in der Apotheke durchführen. Denn das verbietet das Infektionsschutzgesetz, demzufolge die Durchführung ausschließlich Ärzten vorbehalten ist.
Apotheken in der Hauptstadt dürfen aber Corona-Testsets abgeben. Darüber hat der Berliner Apotheker-Verein seine Mitglieder informiert. „Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung teilte nun mit, dass aus ihrer Sicht die Abgabe von reinen Probennahme-Sets für die spätere Durchführung eines Tests auf SARS-CoV-2 in einem Labor nicht von der Abgabebeschränkung nach § 3 Abs. 4 MPAV erfasst wird“, so der Verein und stellt klar: „Damit ist die Abgabe reiner Probennahme-Sets durch Berliner Apotheken auch an Privatpersonen möglich.“
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vertritt die gleiche Auffassung: „Denn das Probennahme-Set ist kein In-vitro-Diagnostikum, das für den Nachweis eines Krankheitserregers oder einer Infektion bestimmt ist. Es dient allein der Entnahme, Aufbewahrung und Übersendung der aus dem menschlichen Körper stammenden Probe. Dies gilt auch für die genannten anderen Probenbehältnisse wie Urinbecher, Stuhl-Röhrchen etc.“, so ein Sprecher.
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