Corona-Impfung in Privatpraxen: Abrechnung noch offen
Ab Juni soll auch in Privatpraxen die Corona-Impfung möglich sein. Um den Bedarf der Privatärzt:innen an Impfdosen abschätzen zu können, sollen sich die Mediziner:innen für das Impfangebot anmelden. Was bisher noch offen ist, ist der Abrechnungsprozess.
Der Abrechnungsprozess für die Vertragärzt:innen ist klar geregelt, schließlich haben die Praxen nach Ostern mit dem Impfen gegen SARS-CoV-2 begonnen. Bestellt wird über das Muster-16-Formular impfstoffbezogen unter Angabe der benötigten Impfdosen – Erst- und Zweitimpfungen müssen separat verordnet werden. Als Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) anzugeben. Wie sollen die Privatpraxen bestellen und wie wird abgerechnet?
„Zum Abrechnungsprozess mit Privatärzten lässt sich noch nichts Belastbares sagen“, teilt die ABDA mit. „Wir regen in unseren Gesprächen jedenfalls an, auf die bewährten Prozesse mit den Vertragsärzten aufzusatteln und dabei ein analoges Muster-16-Formular zu nutzen, bestenfalls das sogenannte blaue Rezeptformular.“
Privatpraxen waren bislang von Corona-Impfungen ausgeschlossen. Der Grund: die notwendige, aber fehlende Infrastruktur zur Dokumentation des Impffortschrittes im Monitoring des Robert-Koch-Instituts (RKI). In Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium haben der Privatärztliche Bundesverband (PBV) und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) nun einen alternativen Verfahrensweg entwickelt und den Weg für die Corona-Impfung in Privatpraxen geebnet. Ab Juni sollen die Praxen impfen können.
Impfbereite Privatärzt:innen sollen sich über das Portal „www.privat-impft-mit.de“ voranmelden. Interessierte Kolleg:innen sollen bei der zuständigen Landesärztekammer eine Bescheinigung einholen, die bestätigt, dass sie als niedergelassene/r Privatärzt:in ohne kassenärztliche Zulassung tätig sind. Die Bescheinigung ist nötig, um sich beim Registrierungsportal zu authentifizieren. Achtung! Eine Teilzulassung darf nicht vorliegen.
Nach Abschluss der Authentifizierung erhalten die Privatärzt:innen eine Nummer, mit der die Corona-Impfstoffe bestellt werden können. Die Ziffernfolge kommt außerdem für das Portal zum Einsatz, auf dem die Daten zur Impfung (Datum der Impfung, Postleitzahl, Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahren), Impfstoff, Erst- oder Zweitimpfung) hinterlegt werden.
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