Corona-Impfung in Apotheken schon ab zwölf Jahren
Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärzt:innen sollen künftig gegen Corona impfen – und zwar schon Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Apotheker:innen, die bereits am Modellprojekt Grippeschutzimpfung teilnehmen, dürfen Personen ab einem Alter von 18 Jahren impfen – eine extra Schulung ist nicht nötig.
Die Impfquote muss gesteigert werden und dazu sollen niedrigschwellige Angebote geschaffen werden und auch Apotheker-, Zahn- und Tierärzt:innen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz in § 20b geändert werden.
Apotheker:innen können Personen ab zwölf Jahren impfen, vorausgesetzt sie haben erfolgreich an einer ärztlichen Schulung teilgenommen und verfügen über geeignete Räumlichkeiten oder Apotheker:innen sind in andere geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden. So ist es dem Gesetzesentwurf der Ampelparteien zu entnehmen.
Die ärztliche Schulung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Corona-Impfung, insbesondere zur
- Aufklärung,
- Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien,
- Einholung der Impf-Einwilligung umfassen.
Außerdem sollen Apotheker:innen Kenntnis über Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten zur Durchführung der Notfallmaßnahmen erlangen.
Die Bundesapothekerkammer soll bis zum Jahresende in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum erarbeiten.
„Bereits im Rahmen von Modellvorhaben […] durchgeführte ärztliche Schulungen berechtigen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, heißt es.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Einmal unentschuldigt Fehlen = (k)ein Grund für fristlose Kündigung?
Wer nicht zur Arbeit kommen kann, muss sich rechtzeitig abmelden. Bleibt dies aus, droht die Kündigung. Doch ein einmaliges unentschuldigtes …
Dürfen PTA ihr Gehalt verheimlichen?
Seit Jahresbeginn dürfen sich viele Apothekenangestellte über 3 Prozent mehr Geld freuen. Bei einigen ist das Plus mitunter sogar noch …
Krank vor/nach dem Urlaub: Was gilt beim Lohn?
Dass Angestellte bei nicht selbst verschuldeter Krankheit trotzdem weiterhin ihr Gehalt bekommen – zumindest zeitlich befristet –, ist bekannt. Doch …











