Corona-Impfstoffe: Keine Lieferungen an private Praxen
BMG stoppt Belieferung: Nach Ostern wird nur in kassenärztlichen Hausarztpraxen gegen Corona geimpft, den Privatärzt:innen erteilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Absage. Wie die ABDA mitteilt, dürfen Apotheken keine Corona-Impfstoffe an private Praxen liefern.
Am Dienstag vor Ostern haben die Hausarztpraxen ihre Impfstoffbestellung abgegeben – auch die privatärztlichen Praxen. Doch letztere dürfen nicht von den Apotheken mit Impfstoff beliefert werden, denn die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde entsprechend geändert. Die Verordnung regelt auch die Vergütung. Gemäß § 6 sind neben den Impfzentren und mobilen Impfteams nur Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, als Leistungserbringer definiert. In den Kalenderwochen 14 und 15 wird der verfügbare Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) also nur an die niedergelassenen Kassenärzt:innen ausgeliefert und nicht an die privaten Praxen.
Der Entwurf der CoronaImpfV sah hingegen keine Beschränkung auf die Hausarztpraxen vor. Daher lautete auch die Empfehlung der ABDA, private Praxen sollten das blaue Privatrezept für die Impfstoffbestellung verwenden. Doch das BMG hat die Änderung in einer Allgemeinverfügung geregelt. Die Vorgabe ist seit dem 1. April gültig.
Merke: Privatärztlich tätige Ärzte und Betriebsärzte dürfen nicht mit Coronaimpfstoff beliefert werden. Ein Zuwiderhandeln stellt nach § 73 Abs. 1a Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Ordnungswidrigkeit dar.
Laut ABDA muss die Apotheke den Impfstoff gleichmäßig auf die Vertragsarztpraxen, die in der Apotheke bestellt haben, aber aufgrund der Kontingentierung nicht die bestellte Menge erhalten haben, verteilt werden. „Wichtig ist auch, dass Arztpraxen nicht unaufgefordert mehr Impfdosen erhalten, als sie bestellt haben.“ Die Apotheke sollen die betroffenen Praxen unverzüglich über die Änderungen zu informieren, da dies für die Terminvergabe wichtig sei.
Apotheken, die die Umverteilung nicht stemmen könnten, sollten sich an ihren Großhandel wenden. Das Verfahren, das für die Bestellungen in dieser Woche anzuwenden sei, sei mit dem Großhandelsverband Phagro und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgestimmt. „Ab sofort dürfen Apotheken auch keine Bestellungen von Ärzten annehmen, die nicht Vertragsärzte sind.“
Außerdem sollen die Bestellungen arztbezogen als Einzelauftrag dem Großhandel übermittelt werden. Der Großhandel müsse mit Blick auf die faire Verteilung der Impfstoffe wissen, wie viele Ärzt:innen insgesamt bestellen.
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