Die erste Impfstoffbestellung ist geschafft. Bis das Prozedere Routine wird und keine offenen Fragen mehr bestehen, werden noch einige Bestellungen nötig sein. Die ABDA weist die Apotheken darauf hin, auch unklare Verordnungen zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Impfstoffdosen zu beliefern.
Apotheken sollten auf keinen Fall Corona-Impfstoffbestellungen aus Arztpraxen aufgrund von Unklarheiten, die die Ausstellung des Muster-16-Formulares betreffen, aufschieben, heißt es. Bestehende Zweifel einer unklaren Verordnung könnten im Nachgang geklärt werden. Das Ziel sei es, die für eine Woche zur Verfügung stehenden Impfdosen auch vollständig verimpft werden können.
Die Praxen sollen im wöchentlichen Rhythmus bis Dienstag 12 Uhr den Apotheken die für die kommende Woche benötigte Menge an Impfdosen plus Zubehör übermitteln. Für die Bestellung kommt in der Regel das Muster-16-Formular zum Einsatz. Anzugeben sind:
- lebenslange Arztnummer
- Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Kostenträgerkennung (IK): 100038825
- Feld „Gebührenfrei“: Keine Kennzeichnung
- Feld 8 „Impfstoff“: Keine Kennzeichnung
- Feld 9 „Sprechstundenbedarf“: Keine Kennzeichnung.
Privatarztpraxen sollen das blaue Rezept, das üblicherweise für Privatverordnungen zum Einsatz kommt, verwenden. Dieses könne ebenso wie das Muster-16-Formular verarbeitet werden.
Für Erstimpfungen soll eine generische Verordnung ausgestellt werden. Beispielswiese „X Covid-19-Impfstoffdosen plus Zubehör“ – Folgeverordnungen sollen die für die Zweitimpfung benötigten Impfstoffmengen namentlich enthalten.
In der Apotheke werden die Impfdosen in Vials umgerechnet, dabei soll kaufmännisch gerundet werden und die Bestellung am selben Tag (Dienstag) bis 15 Uhr an den Großhandel übermittelt – und zwar per BUND-PZN.
Comirnaty BioNTech/Pfizer
17377588 (1 St.)
17377571 (195 St.)
Covid-19 Vaccine AstraZeneca
17377625 (1×5 ml)
17377619 (10×5 ml)
Covid-19 Vaccine Moderna
17377602 (1×5 ml)
17377594 (10×5 ml)
Covid-19 Vaccine Janssen
17377648 (1×2,5 ml)
17377631 (10×2,5 ml)
Jede Verordnung einer Praxis soll in einer separaten Bestellung an den Großhandel übermittelt werden. Hat eine Apotheke Bestellungen aus mehreren Praxen erhalten, soll für jede einzelne Bestellung ein eigener Auftrag beim Großhandel ausgelöst werden. Andere Bestellpositionen außer den Corona-Impfstoffen soll die Bestellung nicht enthalten.
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