Gelb statt rosa: Codein und Dihydrocodein sind zwar Opioide, aber müssen als Hustenstiller ausnahmsweise nicht auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Die Opioidantitussiva unterliegen nämlich nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Grundlage ist hier die Anlage III BtMG. Eine Ausnahme von der Ausnahme liegt jedoch bei der Verordnung für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Patienten vor.
Codein und Dihydrocodein werden zur symptomatischen Therapie von Reizhusten – unproduktivem Husten – eingesetzt. Im Handel sind sowohl feste als auch flüssige orale Darreichungsformen.
Anlage III BtMG
Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel sind in der Anlage III des BtMG aufgeführt. Zu finden sind auch Codein und Dihydrocodein. Allerdings gelten Ausnahmen, die für die Hustenstiller zutreffen und eine Verordnung auf einem rosa Muster-16-Formular gestatten.
Codein und Dihydrocodein: Ausgenommen sind Zubereitungen, die keinen weiteren Wirkstoff der Anlagen I bis III und nur bis zu 2,5 Prozent beziehungsweise maximal 100 mg Codein beziehungsweise Dihydrocodein je abgeteilter Arzneiform, berechnet als Base, enthalten.
Ausnahme von der Ausnahme
Ein BtM-Rezept muss für die ausgenommenen Zubereitungen (Codein, Dihydrocodein) ausgestellt werden, wenn diese für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden. Dann gelten die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln.
Keine Prüfpflicht
Eine Prüfpflicht für die Apotheke besteht jedoch nicht. Allerdings sollte ein BtM-Rezept angefordert werden, wenn der Patient der Apotheke als Substitutionspatient oder trockener Alkoholiker bekannt ist. Wird der Hustenstiller auf einem BtM-Rezept verordnet, muss die Apotheke Teil 1 für die Dokumentation zwar aufbewahren, aber den Hustenstiller nicht aus der BtM-Kartei austragen.
Codein
Codein wurde früher aus Schlafmohn gewonnen und gehört zu den Phenanthren-Alkaloiden und wird als Hustenstiller eingesetzt. Die Substanz besitzt opiatagonistische Eigenschaften und wirkt in Abhängigkeit von der Dosis sowohl zentral analgetisch als auch antitussiv. Der Hustenreflex wird durch eine direkte Wirkung auf das Hustenzentrum unterdrückt. Die Wirkung ist zum Teil auf eine Bindung an supraspinale Opiatrezeptoren zurückzuführen. Zum anderen ist der Metabolit Morphin für einen Teil der Wirkung verantwortlich. Das Prodrug wird allerdings von Mensch zu Mensch unterschiedlich umgewandelt. Bei sogenannten Schnellmetabolisierern wird über den First-Pass-Effekt in der Leber ein Großteil des Codeins in den aktiven Metaboliten Morphin umgewandelt. Langsammetabolisierer wandeln hingegen nur einen geringen Teil um, was eine geringere Wirkung zur Folge hat. Als Ursache kann hier ein genetischer CYP2D6-Polymorphismus ausgemacht werden.
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