Original oder Fälschung? Manipulierte Impfnachweise sind von echten Dokumenten mitunter schwer zu unterscheiden. Die Chargenprüfung im DAV-Portal ist zwar optional, kann aber im Einzelfall einen bestehenden Fälschungsverdacht erhärten. Und trotzdem gibt es Grenzen, denn die Echtheit kann auch die Chargenprüfung nicht abschließend verifizieren, wie die Apothekerkammer Berlin informiert.
Seit dem 16. Dezember 2021 können Apotheken im DAV-Portal bei der Ausstellung von digitalen Impfnachweisen die Chargennummer des verimpften Coronaimpfstoffs eingeben. Anhand der eingetragenen Charge kann überprüft werden, ob die Chargennummer beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gelistet ist und der Impfstoff innerhalb des Zeitraums von der Auslieferung bis zum Verfallsdatum der Charge verimpft wurde. Dennoch sollten Apotheken einige Punkte bedenken – denn die Chargenprüfung hat auch ihre Grenzen.
Wird eine Charge nicht bestätigt, sei nicht zwangsläufig von einer Fälschung auszugehen, so die Kammer. Und das sind die Gründe:
- Die im Apothekenportal hinterlegten Chargen werden nur einmal wöchentlich vom PEI aktualisiert –aktuell freigegebene Chargen können im System noch fehlen.
- Chargen, die Deutschland kurzfristig als Sonderkontingente aus anderen Ländern zur Verfügung gestellt wurden, sind in der Datenbank noch nicht erfasst.
- Corona-Impfstoffe von Chargen, die im Ausland verimpft wurden, sind in der Datenbank in der Regel nicht erfasst.
„Gibt es außer der fehlenden Bestätigung der Chargennummer über das Apothekenportal keine Anhaltspunkte, die auf eine Fälschung hindeuten, kann trotz negativer Prüfung ein Zertifikat ausgestellt werden. Es ist auch nicht erforderlich, die Charge auf anderem Wege zu verifizieren“, so die Kammer.
Wird die Chargennummer bestätigt, sei eine Fälschung dennoch nicht ausgeschlossen.
„Die Chargenprüfung kann somit einen Anhaltspunkt auf eine gefälschte Impfdokumentation liefern, kann aber nicht abschließend deren Echtheit verifizieren.“
Seit kurzem bietet Biontech im geschützten Bereich eine Chargenprüfung an. Dort kann die Charge auf Echtheit geprüft werden. Außerdem werden das Freigabedatum der Charge und das Verfallsdatum angegeben. Anhand der Informationen kann in der Apotheke geprüft werden, ob die Charge wirklich existiert und diese zum Zeitpunkt der Impfung auch im Umlauf war.
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