Ein zentraler Bestandteil der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Apothekenreform sind Filialapotheken, die unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne anwesende/n Apotheker:in geöffnet werden dürfen, und zwar von „erfahrenen PTA“, wie es im Entwurf heißt. Anja Zierath, Bundesvorsitzende des Bundesverbands PTA (BVpta) hat dazu eine klare Meinung: „Das machen wir SO nicht mit! Stundenweise Vertretung ja, Leitung einer Apotheke nein!“
Der vor Kurzem veröffentlichte Gesetzentwurf zur Apothekenreform lasse sie perplex zurück, betont Zierath. Denn er zeige deutlich, welches Bild Lauterbach von den PTA habe. Diese würden in seinen Augen lediglich als „billige Ersatzkräfte“ dienen, um die Arzneimittelversorgung noch irgendwie zu sichern. Laut dem Entwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sollen für das Öffnen und Betreiben einer Apotheke unter bestimmten Voraussetzungen auch PTA ohne Apotheker:in vor Ort infrage kommen. Dies soll nach Lauterbachs Plänen Gehaltseinsparungen von bis zu 11,4 Millionen Euro ermöglichen. Denn während ein/e Apotheker:in ein Bruttomonatsgehalt von 4.200 Euro erhalte, seien es bei PTA nur 2.900 Euro – sprich 1.300 Euro weniger. „Damit reduziert der Minister unsere Arbeit und unsere Qualifikation auf ,Gehaltseinsparungen von etwa 1.300 Euro monatlich‘“, so die BVpta-Vorsitzende weiter. Dabei müssten PTA für dasselbe Gehalt folglich mehr Aufgaben, Verantwortung und Bürokratie erledigen.
Und auch der Plan, welche PTA für das Öffnen der „Light-Filialen“ in Betracht kommen könnten, sorgt bei Zierath für Unmut. Denn hierbei sind „erfahrene PTA“ vorgesehen, für die die Aufsichtspflicht gemäß § 5b Apothekenbetriebsordnung entfallen ist. Voraussetzung dafür ist neben einer mehrjährigen Berufserfahrung und einer mindestens mit „gut“ bestandenen Abschlussprüfung ein gültiges Fortbildungszertifikat. „Auch das fällt nicht vom Himmel, sondern muss erarbeitet werden. Auch das zum Nulltarif?“, fragt Zierath.
Stundenweise Vertretung statt „Apotheke light“
PTA können durchaus mehr Verantwortung übernehmen und Apotheker:innen auch vertreten, stellt sie klar – stundenweise. Eine Apotheke bis auf eine wöchentliche Anwesenheit eines/einer Approbierten von acht Stunden, stehe jedoch nicht zur Diskussion. „Wir sind sehr gut qualifiziert, wir übernehmen in den Apotheken viele Patienten-Kontakte, wir fertigen einen Großteil der Rezepturen an. Gerne übernehmen wir mehr Verantwortung, auch eine stundenweise Vertretung können wir uns vorstellen. Aber wir sind keine Apotheker:innen und wir lassen uns nicht gegen unsere approbierten Kolleginnen und Kollegen ausspielen. Für ,Apotheke light‘ und ,Filialleitung light‘ stehen wir nicht zur Verfügung!“ Denn damit degradiere Lauterbach die PTA zu besseren Verkäufer:innen.
Dies hatte der BVpta bereits vor Bekanntwerden des Entwurfs in einem Schreiben an Lauterbach deutlich gemacht und ein Gespräch gefordert, jedoch ohne Erfolg. Auch wurde sich offenbar im Ministerium nicht gefragt, ob PTA die angedachte Rolle überhaupt übernehmen wollen. „Manch ein/e PTA hat vielleicht bewusst einen Assistenzberuf gewählt und möchte diese Art der Verantwortung gar nicht tragen“, gibt Zierath zu bedenken. Hinzukommt, dass der Entwurf die Frage aufwerfe, wo die dafür benötigten PTA plötzlich herkommen sollen. „Apotheker:in ist ein Mangelberuf, PTA ist ein absoluter Mangelberuf.“ Das bestätigen auch die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die PTA weiterhin als Engpassberuf ausweisen.
BPhD: Vertretung durch PTA nur in Sonderfällen und mit Zertifikat
Auch der Bundesverband der Pharmaziestudierenden Deutschland (BPhD) äußert sich ähnlich in Bezug auf eine mögliche PTA-Vertretung in „Light-Filialen“. Generell stimmt der Verband der Möglichkeit zu, dass erfahrene PTA – konkret Kolleg:innen mit mehrjähriger Berufserfahrung – ohne anwesende/n Approbierte:n die Apotheke öffnen könnten, allerdings nur „in Sonderfällen“ und unter Erfüllung bestimmter Auflagen, „beispielsweise an kammerkoordinierte Fortbildungszertifikate o. Ä. gekoppelt“. PTA würden dadurch Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten mit entsprechend größerer Verantwortung erlangen, während Apotheker:innen mehr Flexibilität bekämen. Allerdings müsse zuvor das Einverständnis des/der PTA eingeholt werden. Als Dauerlösung sollte die PTA-Vertretung allerdings nicht in Betracht kommen.
Mehr aus dieser Kategorie
„Bleibe-Prämie“ in der Apotheke: Was gilt?
In vielen Apotheken ist das Personal knapp und gute Mitarbeitende sind schwer zu finden. Kein Wunder, dass Chef:innen einiges versuchen, …
Gewinnspiele in der Apotheke: Was ist erlaubt?
In der Adventszeit hält der Einzelhandel zahlreiche Highlights für Verbraucher:innen bereit, um den Umsatz anzukurbeln. Auch Apotheken versuchen mitunter, Kund:innen …
Elternzeit: Erlaubnis der Apothekenleitung Pflicht?
Mit der Elternzeit können sich Mütter und Väter eine berufliche Auszeit ermöglichen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern – …