BVpta: Auf Präqualifizierung kann verzichtet werden
„Die Präqualifizierung muss weg“, fordert der Bundesverband der PTA (BVpta). Denn sie kostet Zeit, Geld und Nerven.
Wollen Apotheken Kund:innen mit Hilfsmitteln versorgen, müssen sie seit 2011 den Hilfsmittelverträgen der Kassen beitreten und sich präqualifizieren, und zwar für die einzelnen Hilfsmittelgruppen – also nachweisen, dass sie geeignet sind und die Vorgaben erfüllen. Grundlage ist § 126 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Darin heißt es: „Die Leistungserbringer führen den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen […] durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle). […] Die Zertifikate sind auf höchstens fünf Jahre zu befristen.“
Ist das nötig? Nein, so der BVpta und fragt: „Werden Patientinnen und Patienten in der Apotheke seit Einführung der Präqualifizierung im Jahr 2011 besser versorgt als zuvor?“ Die Antwort wird gleich mitgeliefert: „Wir bezweifeln das, denn viele Anforderungen haben die Apotheken auch vorher schon erfüllt. Einfache Hilfsmittel wie Nadeln für Insulin-Pens und Inkontinenzprodukte geben wir seit Jahrzehnten an unsere Patienten ab.“ Für kompliziertere Hilfsmittel wie etwa jene zur Stomaversorgung oder Kompressionsstrümpfe hätten sich Apotheken immer schon fortgebildet. „Wir beraten zu ihrem Einsatz und geben Hilfestellung bei der Bewältigung der Erkrankung. Das ist unsere Aufgabe und wir erfüllen sie gern – auch in der aktuell schwierigen Lage, zu der die immer stärker wuchernde Bürokratie maßgeblich beiträgt.“
Zudem koste die Präqualifizierung Zeit, Geld und Nerven, denn der Aufwand sei groß. BVpta-Vorsitzende Margareta Ewers liefert ein Beispiel: Werde eine Präqualifizierung verlängert oder gebe es eine kleine Änderung, bedeute das – (fast) alles noch einmal von vorn. Denn: „Bereits eingereichte Unterlagen müssen erneut geliefert werden. Nicht erst dann fragt man sich, wie es denn eigentlich um die Effizienz und die Effizienzreserven des Verfahrens bestellt ist.“
Mehr aus dieser Kategorie
Krank vor/nach dem Urlaub: Was gilt beim Lohn?
Dass Angestellte bei nicht selbst verschuldeter Krankheit trotzdem weiterhin ihr Gehalt bekommen – zumindest zeitlich befristet –, ist bekannt. Doch …
Elternzeit: Kündigung bei jedem Abschnitt tabu?
Neben der Schwangerschaft gilt auch die Elternzeit in puncto Kündigung als besonders geschützter Zeitraum. Genau ist eine Entlassung währenddessen tabu …
Apothekensterben: Rund 500 Schließungen in 2025
Das Apothekensterben setzt sich weiter fort. Zum Jahresende 2025 gab es hierzulande nur noch 16.601 Apotheken – ein Minus von …








