Bus statt Auto: Bestimmt der/die Chef:in den Arbeitsweg?
Ob mit dem Auto, Bus/Bahn, Fahrrad oder sogar zu Fuß: Wie PTA zur Arbeit in die Apotheke kommen, entscheiden sie selbst. Oder kann der/die Chef:in den Arbeitsweg bestimmen?
Energiesparen ist angesichts der weiterhin hohen Preise für Strom, Gas und Benzin wichtiger denn je. Kein Wunder, dass einige Arbeitnehmende für den Weg zur Arbeit auf das Auto verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad zurückgreifen, immerhin erspart dies auch die lästige Parkplatzsuche. Doch nicht für jede/n ist das möglich. Aber dürfen Arbeitsgebende dabei ein Wörtchen mitreden und vorschreiben, welche Verkehrsmittel du nutzt?
„Es gibt keinerlei Gesetze, die besagen, dass du auf ein bestimmtes Verkehrsmittel verzichten kannst oder ein bestimmtes Verkehrsmittel nutzen musst. Hauptsache du kommst zur Arbeit“, heißt es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Arbeitnehmende sind demnach lediglich verpflichtet, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Wie sie dorthin kommen, liegt bei ihnen. Der/die Chef:in kann den Arbeitsweg also nicht bestimmen.
Freizeit statt Arbeitszeit: Chef:in kann Arbeitsweg nicht bestimmen
Demnach haben Arbeitgebende zwar das Weisungsrecht und können unter anderem Ort, Zeit und Inhalt der Arbeit bestimmen. Das gilt jedoch nur für die Arbeitszeit und nicht für die Freizeit. Die Fahrt zur Arbeit zählt jedoch zu letzterer. Welches Verkehrsmittel du für deinen Arbeitsweg nutzt, kann der/die Chef:in demnach nicht bestimmen.
Das geht auch aus einem früheren Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Demnach versuchte ein Chef seinen Mitarbeiter dazu zu zwingen, Bus und Bahn anstelle des eigenen Autos zu nutzen. Der Mann weigerte sich jedoch – zu Recht, entschied das Gericht. „Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) ermächtigt diesen regelmäßig nicht dazu, dem Arbeitnehmer Vorschriften darüber zu machen, mit welchem Verkehrsmittel (Privatfahrzeug, Bahn oder Bus) dieser die ihm zugewiesene Arbeitsstätte von seinem häuslichen Lebensmittelpunkt […] aus zu erreichen habe“, heißt es im Urteil.
Augen auf heißt es jedoch in Sachen Versicherungsschutz. Denn passiert dir auf deinem Arbeitsweg ein Unfall, übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für die Behandlung und eine eventuell notwendige Reha. Für PTA und andere Apothekenmitarbeiter:innen springt dabei die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um den direkten Weg von deinem Zuhause zur Arbeit handelt. Nimmst du einen Umweg, beispielsweise um noch etwas Privates zu erledigen, greift der Schutz nicht.
Mehr aus dieser Kategorie
Achtung beim April-Gehalt: Wer bekommt weniger Geld?
Die Auszahlung des April-Gehaltes steht unmittelbar bevor. Beim Blick auf den Kontostand beziehungsweise auf den Lohnzettel müssen sich zahlreiche Angestellte …
Mit Hund zur Arbeit: Geduldet heißt nicht erlaubt
Streitthema Hund: Ob dieser mit zur Arbeit darf, sorgt immer wieder für Diskussionen unter Angestellten, mitunter auch in der Apotheke. …
Adexa zum Koalitionsvertrag: Arbeitsbedingungen und Teams müssen im Mittelpunkt stehen
Dass die Apotheken ein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag von Union und SPD erhalten haben, lässt die Branche auf einen Politikwechsel …