Bundesregierung: E-Rezept bis 2025 Standard
Das E-Rezept soll als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert sein, und zwar bis 2025. So lautet das Ziel der Bundesregierung, das in der Digitalstrategie festgelegt wurde.
„Wir werden das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen“, heißt es in der Digitalstrategie. Dabei soll die elektronische Patientenakte das Herzstück digital vernetzter Gesundheitsversorgung sein.
In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Digitalstrategie verabschiedet. „Ziel der Digitalstrategie ist es, die Rahmenbedingungen für das Vorankommen der Digitalisierung in allen Bereichen zu verbessern. Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft sollen noch besser und einfacher die Chancen der Digitalisierung und die Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels im Sinne der Menschen nutzen können“, teilt das BMDV mit.
Die beschlossenen Punkte sollen bis 2025 – also bis zum Ende der Legislaturperiode der Ampel – erreicht werden, darunter auch die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch mindestens 80 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten und die Etablierung des E-Rezepts als Standard in der Arzneimittelversorgung als Grundlage für bessere, digital gestützte Gesundheitsversorgung. Das Papierrezept soll dann nur noch als Rückfalloption Anwendung finden.
Dabei soll die gematik als digitale Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur) zukunftsfest aufgestellt werden.
„Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
- mindestens 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen und das E-Rezept als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert ist
- das Gesundheitswesen die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpft und dadurch alle Menschen, insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen, umfassend durch eine bessere Versorgung profitieren
- sich die Datenverfügbarkeit bei der Gesundheitsversorgung verbessert hat und eine verbesserte Datengrundlage für die Forschung, zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht
- die Freigabe von ePA-Daten zu konkreten Mehrwerten für Ärzt:innen, Patient:innen sowie für die Wissenschaft führt
- das Pflegewesen durch die Digitalisierung und Robotik eine spürbare Unterstützung und Entlastung erfährt, die Patient:innen aber auch deren Angehörigen und den Pflegekräften zugutekommt
- wir zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU einen „Datenraum Gesundheit“ aufbauen, der europäischen Sicherheitsstandards gerecht wird und grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und -forschung erleichtert.“
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