Gute Nachrichten für Apothekenmitarbeiter*innen: Das Bundesfinanzministerium stellt Bonuszahlungen, mit denen Apothekeninhaber das Engagement ihrer Mitarbeiter*innen während der Corona-Pandemie belohnen möchten, bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Die Regelung gilt für alle Corona-Boni, die zwischen 1. März und 31. Dezember 2020 gezahlt werden.
Um die medizinische Versorgung der Bevölkerung während der Corona-Krise sicherzustellen, halten Apothekenteams als systemrelevante Berufsgruppe seit Wochen die Stellung. Sie sind für ihre Kunden da, stellen sich dem Infektionsrisiko und legen größten Wert auf den Schutz von Risikogruppen, die sie oftmals sogar über den Botendienst versorgen. Um Apotheken hierbei zu entlasten, hat Gesundheitsminister Jens Spahn per Eilverordnung festgelegt, den Botendienst künftig mit 5 Euro zu vergüten und außerdem einen einmaligen Zuschlag von 250 Euro zu gewähren.
Finanzministerium legt Regelung für Corona-Boni fest
Nun legt das Bundesfinanzministerium nach: Um die besondere Leistung der Apothekenteams in Zeiten von Corona zu würdigen, wurden steuerliche Entlastungen für sogenannte Corona-Boni beschlossen. Wie das Ministerium in einer Pressemitteilung bekannt gab, sind Sonderzahlungen und Sachleistungen – sogenannte Boni –, die Apothekenmitarbeiter*innen für ihre Arbeitsleistung während der Corona-Pandemie erhalten, bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt für Boni, die zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gezahlt werden.
Tipp: Bei Apotheken gehört zum vertraglichen Gehalt bei Geltung des Bundesrahmenvertrags für Apothekenmitarbeiter*innen (BRTV) auch die Sonderzahlung nach § 18 BRTV.
Regelung zu Corona-Boni: Adexa und Arbeitgeberverband zufrieden
Zustimmung für die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums kommt vonseiten der Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken e.V. (ADA). Beide hatten sich zuvor für entsprechende Corona-Boni stark gemacht: „Wir werben dafür, dass Apothekeninhaber*innen ihren Beschäftigten die Zahlung solcher Boni nach der individuellen betrieblichen Möglichkeit zukommen lassen, wenn ihre Mitarbeiter*innen in dieser Zeit erhöhte Leistungen erbringen müssen“, heißt es von Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission, und dem ADA-Vorsitzenden Theo Hasse. Denn „ein derartiger Bonus dient der Wertschätzung der wichtigen Arbeit der Mitarbeiter*innen in schwierigen Zeiten mit einem erhöhten persönlichen Gesundheitsrisiko“, betonen Kratt und Hasse in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Erst Überstunden, dann Kurzarbeit
Nachdem in vielen Apotheken zu Beginn der Corona-Pandemie ein enormer Kundenansturm zu bewältigen war, ist es vielerorts inzwischen ruhiger geworden. So gaben in der letzten aposcope-Umfrage mehr als die Hälfte der befragten Apotheker*innen und PTA (54 Prozent) an, dass sie inzwischen weniger Kunden haben. Das bedeutet jedoch auch, dass in der Offizin weniger zu tun ist.
Um der veränderten Situation gerecht zu werden, hat rund ein Drittel des befragten Apothekenpersonals (30 Prozent) mittlerweile flexible Arbeitszeiten eingeführt. In knapp einem Viertel der Apotheken (23 Prozent) werden derzeit Überstunden abgebaut und fast jede zehnte Offizin (8 Prozent) hat Kurzarbeit für die Mitarbeiter*innen angemeldet.
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