Eilverordnung: 5 Euro für Botendienst
5 Euro plus einmalige Pauschale: Bislang war der Botendienst eine unbezahlte Serviceleistung der Apotheke. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Vergütung des Botendienstes beschlossen.
5 Euro pro Botendienst plus einmalig 250 Euro
Spahn legt nun eine Schippe drauf, denn die Serviceleistung wird während der Corona-Pandemie immer wichtiger. Der Botendienst soll mit 5 Euro vergütet werden. „Durch die vorübergehende Einführung eines Zuschlages, der je Lieferort unabhängig von der Anzahl der ausgelieferten Arzneimittel 5 Euro beträgt, sollen Apotheken unterstützend für den erbrachten Botendienst vergütet werden.“
Außerdem wird Apotheken, die die Serviceleistung anbieten, ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 250 Euro gezahlt. Der Betrag soll Apotheken bei der Beschaffung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel für den Botendienst unterstützen. „Zur Ausstattung der den Botendienst ausführenden Personen ist einmalig je Apotheke ein Betrag zum Beispiel für Schutzkleidung und Desinfektionsmittel vorgesehen.“
Die Honorierung solle ebenfalls dazu beitragen, dass Apothekenbesuche reduziert und so das Infektionsrisiko für Patienten verringert werde. Außerdem werde auch das Apothekenpersonal vor einer Ansteckung durch die Verringerung von Kontakten geschützt. „Zudem können Patientinnen und Patienten, die zu einer Risikogruppe gehören, durch eine Versorgung mit Arzneimitteln im Wege des Botendienstes vor einer Infektion geschützt werden.
Die Verordnung tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft oder spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.
Apothekenteams wollen Risikogruppen durch Botendienst schützen
Wie die Ergebnisse der aposcope-Umfrage für die „Zahl der Woche“ unter 304 Apotheker*innen und PTA belegen, spielt der Botendient während der Corona-Pandemie eine immer wichtigere Rolle. Vor allem der Schutz von Risikogruppen vor dem Virus hat derzeit einen hohen Stellenwert, sodass rund drei Viertel der Befragten (76 Prozent) einen Boten für ältere Kunden anbieten.
Vor kurzem hatten die AOK und der Landesapothekerverband (LAV) in Baden-Württemberg sich im Zuge der Corona-Krise auf eine Bezahlung der Botengänge geeinigt. Bis zum 30. April 2020 sollen Apotheken für Botendienste der AOK Baden-Württemberg und SVFLG (LKK) eine Pauschale von 2 Euro erhalten.
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