BMG zum Impfnachweis-Honorar: „Geplant ist nun, die Vergütung zum 1. Juli abzusenken“
Am 14. Juni haben die Apotheken mit dem Ausstellen der digitalen Impfnachweise begonnen. Am Mittwoch (16. Juni) wurde schon über das Honorar diskutiert und über eine geplante Absenkung von 18 Euro auf 6 Euro berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt, soll die Vergütung zum 1. Juli sinken – in welchem Ausmaß, teilt eine Sprecherin aber nicht mit.
Stellen Apotheken einen digitalen Impfnachweis aus, wird die Leistung gemäß Coronavirus-Impfverordnung mit 18 Euro vergütet. Werden im direkten zeitlichen Zusammenhang Nachweise für die Erst- und Zweitimpfung erstellt, liegt das Honorar für die Erstimpfung bei 18 Euro und für die digitalisierte Zweitimpfung bei 6 Euro. Am vergangenen Mittwoch trafen sich die Gesundheitsminister:innen der Länder. Auf der Konferenz soll Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von seinen Plänen berichtet haben, die Apothekenvergütung je Zertifikat von 18 Euro auf nur noch 6 Euro zu senken. Dann meldete sich die ABDA zu Wort: „Die berichtete drastische Absenkung des Honorars ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar“, teilte die Standesvertretung mit.
Seit nun einer Woche wird über das Apotheken-Honorar diskutiert und die Apotheken stehen nach der Debatte um das Maskenhonorar erneut in der Kritik. Was sagt das BMG dazu? Wann wird die Coronavirus-Impfverordnung angepasst?
„Es war immer geplant, die Vergütung für das Ausstellen des Impfzertifikats zu senken. Die Vergütung von 18 Euro war dafür gedacht, Strukturen aufzubauen, also die Anlaufphase zu finanzieren. Unser Wunsch war, dass für Bürgerinnen und Bürger der Zugang zum digitalen Impfzertifikat an möglichst vielen Stellen da ist und niedrigschwellig ist. Geplant ist nun, die Vergütung zum 1. Juli abzusenken. Weitere Details werden wir zur gegebenen Zeit mitteilen“, teilt eine Sprecherin mit.
Zum Start des digitalen Impfnachweises in Deutschland hatte Spahn das Honorar noch verteidigt. „Die Vergütung soll den Aufwand widerspiegeln. Hätte man einen Preis genommen, der den Aufwand nicht berücksichtigt, hätten viele Apotheken nicht mitgemacht. Wir haben ein hohes Interesse, dass viele Bürgerinnen und Bürger zügig ihre Nacheintragung machen können.“
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