Blaues Rezept und Dummy-Nummern: So bestellen die Privatärzt:innen
Aller guten Dinge sind drei: Die Vertragsärzt:innen haben in der Woche vor Ostern die erste Impfstoffbestellung an die Apotheken übermittelt, die Betriebsärzt:innen haben in der vergangenen Woche das erste Mal bestellt und bis zum 1. Juni sollen die Privatärzt:innen die benötigten Corona-Impfstoffe für den Impfstart am 7. Juni bestellen. Zum Einsatz kommen das blaue Privatrezept und zwei Dummy-Nummern.
Privatärzt:innen bestellen die benötigten Corona-Impfstoffe dosisbezogen und impfstoffspezifisch samt Impfzubehör. Bestellt wird für die Folgewoche. Demnach muss die erste Bestellung für den Impfstart am 7. Juni bis spätestens Dienstagmittag (1. Juni), 12 Uhr in der Apotheke eintreffen.
Corona-Impfstoff für Privatärzt:innen: Dummy-Nummer und Authentifizierung
Wie viele Impfdosen den Privatärzt:innen zur Verfügung stehen, ist derzeit noch unklar. „Spätestens montags wird das Bundesministerium für Gesundheit bekannt geben, welche Impfstoffe in welcher Menge pro Arzt/Ärztin maximal bestellt werden können“, schreibt der Privatärztliche Bundesverband (PBV).
Privatärzt:innen, die gegen Corona impfen wollen, müssen bei der zuständigen Landesärztekammer eine Bescheinigung einholen, die bestätigt, dass sie als niedergelassene/r Privatärzt:in ohne kassenärztliche Zulassung tätig sind. Die Bescheinigung ist nötig, um sich beim Registrierungsportal zu authentifizieren. Nach Abschluss der Authentifizierung erhalten die Privatärzt:innen eine Nummer (PVS-Impfportal-Registrierungsnummer), mit der die Corona-Impfstoffe bestellt werden können. Die Ziffernfolge kommt außerdem für das Portal zum Einsatz, auf dem die Daten zur Impfung (Datum der Impfung, Postleitzahl, Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahre, Impfstoff, Erst- oder Zweitimpfung)) hinterlegt werden. Die Privatärzt:innen müssen sich in der Apotheke authentifizieren.
Merke: Vor der ersten Bestellung in der Apotheke benötigen die Privatärzt:innen die Bestätigung der Landesärztekammer über die Niederlassung als Privatarzt sowie die Bestätigung des PVS-Impfportals, dass die Anmeldung zum Impfmonitoring erfolgte.
Verordnet wird ausschließlich auf einem blauen Privatrezept (DIN A6 quer). Weil Privatärzt:innen keine Betriebsstättennummer (BSNR) und keine lebenslange Arztnummer (LANR) besitzen, aber beide Ziffernfolgen für die Verarbeitung nötig sind, werden zwei Dummy-Nummern verwendet – 222222200.
Als Kostenträger wird das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingetragen. In das Personalienfeld kommt der Hinweis „COVID-19 Bestellung“ sowie die Daten des/der Privatärzt:in sowie die PVS-Impfportal-Registrierungsnummer (PVS-ID).
Bis Donnerstag der Bestellwoche geben die Apotheken den Privatärzt:inenn eine Rückmeldung über die tatsächlichen Liefermengen. Die Impfstoffe – inklusive Zubehör – werden am Montag oder Dienstag der auf die Bestellung folgenden Woche an die Mediziner:innen ausgeliefert. Laut PBV können Privatärzt:innen alle Patient:innen impfen, auch gesetzlich oder nicht Versicherte.
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