Im Zuge der Energiekrise wird auch immer wieder über die Möglichkeit eines Blackouts, also eines flächendeckenden Stromausfalls, diskutiert, auch wenn das Risiko dafür laut Bundesnetzagentur eher gering ist. Doch was gilt bei einem Stromausfall in der Apotheke? Müssen PTA trotzdem arbeiten?
Kommt es zu einem Stromausfall in der Apotheke, ist an Arbeiten kaum zu denken. Immerhin braucht es für die meisten Tätigkeiten Strom. Beratung, Rezepturherstellung und Co. wird also mehr oder weniger ein Strich durch die Rechnung gemacht. Und selbst die Tür öffnet in einigen Apotheken nicht ohne Strom. In diesem Fall liegt eine sogenannte Betriebsstörung vor. Das bedeutet, dass du deine Arbeitsleistung aufgrund äußerer Begebenheiten, die nicht in deiner Verantwortung liegen, nicht erbringen kannst. Denn der/die Chef:in hat keine Verwendung dafür.
Stromausfall in der Apotheke: Keine Arbeit, kein Lohn?
Je nachdem, wie lange der Stromausfall in der Apotheke andauert, kann dich die Apothekenleitung also nach Hause schicken, und zwar unter Fortzahlung deines Gehalts. Denn er/sie trägt das Betriebsrisiko gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch. Nacharbeiten musst du die versäumte Zeit ebenfalls nicht, da du deine Leistung angeboten hast und es sich im Annahmeverzug handelt.
Alternativ kann die Apothekenleitung unter Umständen darauf bestehen, dass du Tätigkeiten ausführst, für die kein Strom erforderlich ist, beispielsweise das Lager aufräumen oder die Sichtwahl sortieren – sofern möglich. Zum Putzen darf dich der/die Chef:in in der Regel nicht verdonnern, denn dies gehört nicht zu deinen vertraglich vereinbarten pharmazeutischen Tätigkeiten. Erklärst du dich trotzdem damit einverstanden und schwingst den Staubwedel, solltest du deutlich machen, dass es sich um eine Ausnahme handelt. Denn regelmäßiges Staubwischen kann andernfalls zur arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung werden.
Achtung: Liegt der Stromausfall nicht in der Apotheke selbst vor, sondern erschwert dir „nur“ den Weg zur Arbeit, kann dir für die versäumte Zeit das Gehalt gekürzt werden, denn du trägst das Wegerisiko. Grund für eine Abmahnung oder Kündigung ist eine einmalige Verspätung wegen eines Stromausfalls dagegen in der Regel nicht.
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