BfArM: Venlafaxin ist nicht versorgungsrelevant
Seit Monaten ist Venlafaxin als Tablette oder retardierte Hartkapsel gar nicht oder nur eingeschränkt zu bekommen. Die Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe ist lang. Eine Entspannung der Versorgungslage ist aktuell nicht in Sicht. Laut BfArM handelt es sich jedoch nicht um einen versorgungsrelevanten Wirkstoff.
Mitte November fand beim BfArM der Jour Fixe zum Thema „Liefer- und Versorgungsengpässe“ statt. Auf der Agenda stand auch Venlafaxin. Der Arzneistoff ist nicht auf der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe zu finden, so die Experten. Darauf schafft es ein Arzneistoff nur, wenn er verschreibungspflichtig und für die Gesamtbevölkerung relevant ist.
Kein Lieferabriss
„Ein Lieferabriss ist nach Kenntnis des BfArM nicht eingetreten,“ heißt es weiter. Laut Behörde sollte die Liefersituation bis Ende 2019 verbessert sein. Eine umfassende Verfügbarkeit wird für das Ende des ersten Quartals 2020 prognostiziert.
Wirkstoffcheck
Der selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SSNRI) wird zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen eingesetzt. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind schätzungsweise etwa 5,2 Prozent der Deutschen depressiv. Das sind etwa 4,1 Millionen Menschen. Wird die Behandlung beendet, sind Absetzungerscheinungen, die bis zu einem Monat anhalten können, möglich.
Weil Venlafaxin nicht lieferbar ist, können Absetzungserscheinungen wie neurologische Störungen oder psychische Veränderungen die Folge sein. Eine Umstellung der Patienten ist nicht so einfach möglich. Zu den SSNRI gehören zwar auch Duloxetin und Milnacipran. Doch die Arzneistoffe unterscheiden sich vor allem in ihrem Einfluss auf den Noradrenalinspiegel. Zum Vergleich: Venlafaxin besitzt eine 30fach höhere Selektivität für Serotonin, bei Duloxetin ist es etwa das 10fache. Milnacipran blockiert beide Neurotransmitter gleichermaßen.
Lamotrigin ist ebenfalls nicht versorgungsrelevant
Auch das Antiepileptikum Lamotrigin, das zur Behandlung von Epilepsie und zur Prophylaxe depressiver Episoden bei Patienten mit bipolaren Störungen eingesetzt wird, zählt nicht zu den versorgungsrelevanten Wirkstoffen.
Hierzu schreibt das BfArM ebenfalls: „Einige Arzneimittel sind nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Ein Lieferabriss ist nach Kenntnis des BfArM nicht eingetreten. Die Liefersituation soll bis Ende 2019 verbessert sein, wobei umfassende Verfügbarkeit für Ende 1. Quartal 2020 prognostiziert wird.“
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