BfArM: Fiebersäfte für Kinder „ausreichend verfügbar“
Antibiotika und Fiebersäfte für Kinder waren von Lieferengpässen betroffen. Doch die Lage hat sich entspannt, befindet der Beirat für Lieferengpässe. Antipyretika für Kinder seien wieder ausreichend verfügbar.
Anfang des Monats tagte der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Auf der Agenda der Expert:innen standen verschiedene als relevant eingestufte aktuelle Engpässe – darunter Antibiotika und Antipyretika für Kinder.
Verschiedene orale Antibiotika in Tablettenform sind nach wie vor nicht bedarfsgerecht verfügbar, so die Expert:innen. Betroffen sind vornehmlich die Wirkstoffe Amoxicillin, Cefaclor, Cefalexin und Penicillin V. Darreichungsformen für Kinder werden nicht erwähnt. Dabei ist die Liste der gemeldeten Engpässe lang und das voraussichtliche Ende des Lieferengpasses für Amoxicillin sowie die Fixkombi Amoxicillin/Clavulansäure im Zeitraum von Ende Juni bis Ende September datiert.
Fiebersäfte: Bevorratung wieder möglich
Entspannung gibt es laut Beirat bei Fiebersäften für Kinder. Seit Jahresbeginn sei eine steigende Verfügbarkeit bei allen Darreichungsformen zu erkennen. „Eine Bevorratung ist aktuell wieder möglich“, so die Expert:innen. „Die Verfügbarkeit der Produkte ist aktuell wieder ausreichend“, heißt es weiter.
Der Beirat hatte weitere Lieferengpässe im Blick, darunter die eingeschränkte Verfügbarkeit von Fluoxetin. Als Ursache werden Nitrosaminverunreinigungen einzelner Chargen genannt. Aber auch bei Semaglutid und Liraglutid sei die Nachfrage hoch.
Die Lieferengpässe bei Insulin degludec, Insulin lispro und Insulin glulisin sowie bei Tamoxifen werden als beendet gemeldet.
Von einem Lieferengpass ist die Rede, wenn ein Arzneimittel über einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Wochen hinaus im üblichen Umfang nicht geliefert werden kann oder eine deutlich erhöhte Nachfrage besteht, die nicht angemessen bedient werden kann. Doch nicht jeder Engpass muss gemeldet werden. Die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen besteht nur für Arzneimittel mit Wirkstoffen, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe geführt werden, sowie für Rx-Produkte mit einem Marktanteil von 25 Prozent und mehr oder Produkte, die der Meldeverpflichtung an Krankenhäuser unterliegen.
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